|
In Deutschland und Österreich wird klar zwischen Schönheitschirurgie und Plastischer Chirurgieunterschieden. Ersteres ist kein Facharzt, der somit keine gesonderte Ausbildung des betreffenden Arztes erfordert. Für den Facharzt für Plastische und Ästhetische Chirurgie hingegen ist eine sechsjährige Weiterbildung nötig.
Jeder Arzt mit jus practicandi- von A bis Z: der Arzt für Allgemeinmedizinbis hin zum Zahnarzt- der schönheitschirurgische Tätigkeiten durchführt, kann sich somit "Schönheitschirurg" nennen.
Die Richtlinien zum Werbeverbotund der allgemeine Konsens bzgl. Standesansehenkönnen Aufsehen erregende Ausuferungen allerdings einschränken.
Siehe auch:
http://www.bundesaerztekammer.de/30/Weiterbildung/03MWBO/MWBOB/066.html
Seitenkategorien: Chirurgie
Dieser Artikel basiert auf dem Artikel Schönheitschirurg aus der freien Enzyklopädie Wikipedia und steht unter der GNU-Lizenz für freie Dokumentation. In der Wikipedia ist eine Liste der Autoren verfügbar.
|