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Medizinisches Tauglichkeitszeugnis

Bild:Disambig-grau.png Dieser Artikel behandelt die Medizinische Tauglichkeit für Piloten. Siehe auch Medizinische Tauglichkeit

Die medizinische Tauglichkeit ist die Erfüllung körperlicherund gesundheitlicherVoraussetzungen eines Menschen für bestimmte Tätigkeiten. Diese wird durch ein ärztliches Gutachtenattestiert. Während es z. B. im Schuldienst bei Lehrern darauf ankommt, dass sie keine Verbreiter von ansteckenden Infektionskrankheitenwie zum Beispiel Tuberkulosewerden, kommt es bei Piloteneher auf physische und psychische Belastbarkeit und den Ausschluss von Erkrankungen an, die die sichere Durchführung des Fluges gefährden könnten.

Inhaltsverzeichnis

  • 1 Fliegerärztliche Tauglichkeitsuntersuchung
    • 1.1 Gültigkeit des flugmedizinischen Tauglichkeitszeugnisses
    • 1.2 Flugtauglichkeit und Fehlsichtigkeit
  • 2 Weblinks

Fliegerärztliche Tauglichkeitsuntersuchung

In einer ärztlichen Untersuchung durch einen Fliegerarztwerden für Verkehrs- und Freizeitpiloten verschiedene Teiluntersuchungen durchgeführt. Es werden neben der körperlichen Untersuchung eine Blut- und Urinuntersuchung durchgeführt, um zum Beispiel Leberfunktionsstörungen und Diabetes auszuschließen. Ein (Belastungs-) EKGwird nur bei Bedarf durchgeführt, um evtl. vorhandene Herz-/Kreislauferkrankungen zu finden oder auszuschließen. Sehstärke und Hörvermögen werden ebenso getestet wie das Farbsehvermögen. Für künftige Berufspiloten wird eine Gehirnstromableitung gemacht.

Bei Erstuntersuchungen wird, wie bei den alten Richtlinien auch, ein augenärztliches Gutachten gefordert sowie eine HNO-Untersuchung, die auch der Fliegerarzt vor Ort vornehmen kann. Bei Nachuntersuchungen müssen Piloten regelmäßig in bestimmten Abständen, abhängig vom Lebensalter, zum Fliegerarzt. Die früher üblichen Extra-Untersuchungen können weiterhin anfallen, falls z. B. eine spezielle Herzuntersuchung notwendig wird. Diese müssen aber nicht mehr zwingend bei einem Aeromedical Center(AMC) durchgeführt werden.

In Deutschland maßgeblich ist die in deutsches Recht umgesetzte europäische Richtlinie JAR-FCL 3.

Gültigkeit des flugmedizinischen Tauglichkeitszeugnisses

Klasse 1 (für Berufspiloten): bis 40 Jahr-12 Monate, ab 40 Jahre-6 Monate

Klasse 2 (für Privatpiloten): bis 30 Jahre-60 Monate, bis 50 Jahre-24 Monate, ab 50 Jahre-12 Monate

Online Berechnung der Gültigkeit des Medicals http://www.aviation.ch/medical

Flugtauglichkeit und Fehlsichtigkeit

Bei der Erstuntersuchung (Klasse 1) dürfen auf beiden Augen höchstens 3 DioptrienFehlsichtigkeit vorhanden sein, bei Klasse 2 sind es 5 Dioptrien. Für die regelmäßigen Nachuntersuchungengilt ein Limit von 5 Dioptrien für Weitsichtigkeitund 8 Dioptrien für Kurzsichtigkeit. Werden diese Kriterien nicht erfüllt, kann ein Klasse-1 Fliegerarzt Auflagen wie z.B. Fliegen nur bei Tageslicht nach Sichtflugregelnoder nur mit Sicherheitspiloten, erteilen, er muss aber u. U. auch dauerhafte Untauglichkeit erklären.

Farbsehschwäche kann zu Auflagen führen, abhängig von der Ausprägung. Besteht der Bewerber den Farbsehtest beim Fliegerarzt nicht, so sind auch in Deutschland im Regelfall weitere kostenpflichtige Untersuchungen nötig.

Ähnliches gilt bei mangelndem räumlichen Sehvermögen.

Weblinks

  • JAR-FCL-Vorschrift zur Sehfähigkeit und Flugtauglichkeit
  • Offizielle Regeln nach JAR-FCL3
Bild:Icon-Rechtshinweis-blau2-Asio.png Bitte beachten Sie auch den Hinweis zu Rechtsthemen!



Dieser Artikel basiert auf dem Artikel Medizinisches Tauglichkeitszeugnis aus der freien Enzyklopädie Wikipedia und steht unter der GNU-Lizenz für freie Dokumentation.
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