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Geburtshaus

Ein Geburtshaus ist eine von Hebammenbetreute selbständige und außerklinische Einrichtung.

Ziel eines Geburtshauses ist es, Schwangere und Paare während der Schwangerschaft, der Geburtund der ersten Zeit mit dem Säuglingumfassend und persönlich zu begleiten. Es grenzt sich damit bewusst von Klinikenab und will Frauen dabei unterstützen, bewusst, selbstbestimmt und seelisch und geistig gesund mit ihrer Schwangerschaft, der Geburt und ihrem Neugeborenen umzugehen.

Eine Geburt im Geburtshaus kann laut Hebammengesetzvon einer Hebamme alleine geleitet und durchgeführt werden. Das Geburtshaus bietet für die Niederkunft einen stillen und geschützten Ort. Durch ihre Ausbildung und Erfahrung kann die betreuende Hebamme die Sicherheit von Mutter und Kind gewährleisten. In den meisten Geburtshäusern kann nur ambulant entbunden werden, d. h. nach einem normalen Geburtsverlauf kehren Mutter und Kind bereits nach wenigen Stunden in die eigene Wohnung zurück und werden in der Folgezeit von der Hebamme betreut. Einige Geburtshäuser bieten stationäre Betreuung im Wochenbett bis zu 6 Tagen an. In einem Fall gibt es einen Gerichtsbeschluß, der besagt, daß alle gesetzlichen Krankenkassen den Aufenthalt im Geburtshaus bezahlen müssen (Aktenzeichen L-1/Kr-586/89 vom 16. Dezember 1993, Hessisches Landessozialgericht Darmstadt).

Darüber hinaus bieten viele Geburtshäuser Informationsveranstaltungen, Geburtsvorbereitung, Kurse, offene oder geschlossene Gruppen, Vorbereitung zum Leben mit Kindern, Stilltreffs, Krabbelgruppen und anderes an.

Ein Netzwerk von Geburtshäusern hat es sich zur Aufgabe gemacht, die Idee der natürlichen Geburt zu fördern, in der Öffentlichkeit darzustellen, eine Qualitätssicherungaufzubauen und auch gegenüber den Krankenkassen und dem Gesetzgeber zu vertreten.

Während bei einer Geburt im Krankenhaus alle Kosten, auch eines längeren stationären Aufenthalts erstattet werden, wird zwar eine Geburt im Geburtshaus getragen, jedoch werden Kosten für verbrauchte Materialien und stationäre Aufenthalte je nach Kulanz der Krankenkasse übernommen (bis auf o. g. Ausnahme aufgrund des Gerichtsbeschlusses).

Das erste Geburtshaus in Deutschland wurde 1985 in Gießenvon der Lehrhebamme Dorothea Heidorneröffnet, 2005 existierten rund einhundert Geburtshäuser in Deutschland.

Siehe auch: Hausgeburt

Weblinks

  • Netzwerk der Geburtshäuser in Deutschland mit Adressen
  • Interessengemeinschaft der Geburtshäuser der Schweiz
  • 1. Geburtshaus Gießen mit umfangreichem Presse-Archiv
Von "http://de.wikipedia.org/Geburtshaus"



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