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Approbationsordnung

Approbationsordnungen (von lat. approbatio = Billigung, Genehmigung) regeln in Deutschland die Zulassung zu den akademischen HeilberufenArzt, Zahnarzt, Tierarzt, Psychologischer Psychotherapeut, Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeutund Apotheker. Die Approbationsordnungen werden bundeseinheitlich festgelegt. Sie beschreiben die Ausbildung für den jeweiligen Beruf, d.h. Mindestdauer, Ablauf und Pflicht-Inhalte des Studiums und weiterer notwendiger Ausbildungsabschnitte. Außerdem legen sie die Bedingungen für die staatlichen Prüfungenund andere Voraussetzungen für die Erteilung der Approbationfest.

Inhaltsverzeichnis

  • 1 Medizin
    • 1.1 Historisches
  • 2 Zahnmedizin
  • 3 Psychologischer Psychotherapeut
  • 4 Veterinärmedizin
  • 5 Pharmazie
  • 6 Weblinks

Medizin

Die Approbationsordnung für Ärzte (ÄApprO) wird vom Bundesministerium für Gesundheit und Soziale Sicherungauf der Basis der Bundesärzteordnungerlassen. Die Neufassung vom 27. Juni 2002löste die erste Approbationsordnung für Ärzte vom 28. Oktober 1970ab. Nach ihr ist Ziel der ärztlichen Ausbildung: der wissenschaftlich und praktisch in der Medizin ausgebildete Arzt, der zur eigenverantwortlichen und selbständigen ärztlichen Berufsausübung, zur Weiterbildung und zu ständiger Fortbildung befähigt ist. Die Ausbildung soll grundlegende Kenntnisse, Fähigkeiten und Fertigkeiten in allen Fächern vermitteln, die für eine umfassende Gesundheitsversorgung der Bevölkerung erforderlich sind. Die Ausbildung zum Arzt wird auf wissenschaftlicher Grundlage und praxis­ und patientenbezogen durchgeführt. (aus § 1)

Vorgeschrieben ist ein Studium der Medizinvon sechs Jahren an einer Universität oder gleichgestellten Hochschule, wobei das letzte Jahr eine zusammenhängende praktische Ausbildung von 48 Wochen ("Praktisches Jahr") einschließt, eine Ausbildung in erster Hilfe, ein Krankenpflegedienstvon drei Monaten, eine Famulaturvon vier Monaten und die Ärztliche Prüfung, die in zwei Abschnitten abzulegen ist. Die Regelstudienzeitbeträgt einschließlich der Prüfungszeit für den Zweiten Abschnitt der Ärztlichen Prüfung sechs Jahre und drei Monate.

Der erste Abschnitt der ärztlichen Prüfung nach einem Studium von zwei Jahren tritt an die Stelle der bisherigen ärztlichen Vorprüfung (Physikum). Er umfasst die Fächer Physikund Physiologie, ChemieundBiochemie/Molekularbiologie, Biologieund Anatomie, Medizinische Psychologieund Medizinische Soziologie.

Der zweite Abschnitt nach einem weiteren Studium von vier Jahren ersetzt das bisher dreiteilige Staatsexamen. Nach Bestehen des zweiten Abschnitts können die Absolventen ihre Approbation beantragen. Seit dem 1. Oktober2004ist die vor der Vollapprobation verlangte Pflichtzeit als Arzt im Praktikumabgeschafft.

Historisches

Vorläufer der ersten Approbationsordnung für Ärzte war die Bestallungsordnung für Ärzte (BO) vom 15. September 1953. Sie schrieb eine Ausbildung von elf Semestern an der Universität und eine zweijährige Zeit als Medizinalassistentvor.

Am 17. Juli 1939hatte die damalige Reichsregierung ein Studium von zehn Semestern, einen sechsmonatigen Krankenpflegedienst, einen sechswöchigen Fabrik- oder Landdienst und eine sechsmonatige Tätigkeit als Famulus vorgeschrieben.

Zahnmedizin

Die Approbationsordnung für Zahnärzte vom vom 26. Januar 1955 (BGBl. I, S. 37 und BGBl. III 2123-2) mit 4 Änderungsverordnungen bis 1992 und Nachträgen (731. Liefer. Das Deutsche Bundesrecht März 1995) regelt die zahnärztliche Ausbildung, die Prüfungsbestimmungen und die weiteren Voraussetzungen für die Erteilung der Approbation als Zahnarzt bzw. Zahnärztin. Danach umfasst die zahnärztliche Ausbildung ein Studium der Zahnheilkunde von zehn Semestern an einer wissenschaftlichen Hochschule, das sich aus einem vorklinischen und einem klinischen Teil von je fünf Semestern zusammensetzt und folgende staatliche Prüfungen:

  • die naturwissenschaftliche Vorprüfung,
  • die zahnärztliche Vorprüfung und
  • die zahnärztliche Prüfung.

Die Regelstudienzeitim Sinne des Hochschulrahmengesetzes beträgt einschließlich der Prüfungszeit für die zahnärztliche Prüfung zehn Semester und sechs Monate.

Psychologischer Psychotherapeut

Die Approbation für Psychologische Psychotherapeutenwird vom 1999 in Kraft getretenen Psychotherapeutengesetzgeregelt. Sie setzt ein abgeschlossenes Studium der Psychologie, eine Ausbildung in einem "wissenschaftlich anerkannten" psychotherapeutischen Verfahrensowie eine festgelegte Berufspraxis voraus.

Veterinärmedizin

Die derzeit gültige Fassung der tierärztlichen Approbationsordnung (TAppO) stammt vom 10. November1999.

Die Regelstudienzeit beträgt fünfeinhalb Jahre und umfasst damit 11 Semester.

Das Studium ist in Abschnitte unterteilt. Die ersten 4 "vorklinischen" Semester beinhalten 2 Prüfungen. Nach 2 Semestern werden im Vorphysikum die Fächer Physik, Chemie, Zoologie, Botanikund allgemeine Radiologiegeprüft. Das nach 4 Semestern abzulegende Physikum beinhaltet die Fächer Anatomie, Histologieund Embryologie, Biochemie, Physiologiesowie Tierzuchtund Genetik. Mit bestandenem Physikum wird der Student zum Kandidaten der Veterinärmedizin(cand. med. vet.).

Nach insgesamt mindestens 5 absolvierten Semestern kann der erste Abschnitt der Tierärztlichen Prüfung abgelegt werden (1. Staatsexamen). Hierbei ist der Nachweis über ausreichende Kenntnisse im Bereich der Virologie, Bakteriologieund Mykologie, Parasitologie, Tierernährungund Tierhaltungsowie Tierhygienezu erbringen. Die Zulassung zu dieser Prüfung ist an ein vierwöchiges Praktikum in einer Tierarztpraxisoder Tierklinikgebunden.

Frühestens nach Abschluss des 9. Semesters kann das 2. Staatsexamen absolviert werden. Es beinhaltet Prüfungen in allgemeiner Pathologieund spezieller pathologischer Anatomie und Histologie, innerer Medizin, Chirurgieeinschließlich klinischer Radiologie, Physiologie und Pathologie der Fortpflanzung, Geflügelkrankheitenund Parmakologieund Toxikologie. Zulassungsbedingung ist die dreiwöchige Ausbildung für Hygienekontrolle in einer dafür zuständigen Behörde.

Mit dem dritten Staatsexamen endet das Studium. Vor Ablegung der Prüfung muß während des 10. Semesters eine weiteres umfangreiches Praktikum in einer kurativen Praxis oder Klinik absolviert worden sein. Daneben ist ein mindestens dreiwöchiges Schlachthofpraktikum abzuleisten. Die Prüfungsfächer sind: Tierschutz, Tierseuchenbekämpfung, Lebensmittelkunde, Milchkunde, Fleisch- und Geflügelfleischhygiene, Arznei- und Betäubungsmittelrechtund tierärztliches Berufs- und Standesrecht.

Nach Abschluss des dritten Staatsexamens erhält der Prüfling die Approbation und ist berechtigt, als Tierarztzu arbeiten. Dem Studium kann sich eine Promotion und weitere postgraduelle Ausbildung (Fachtierarzt, europäischer Fachtierarzt) anschließen.

Pharmazie

Die neueste Version der Approbationsordnung für Apotheker (AAppO) trat am 1. Oktober2001 in Kraft. Sie ist vielfach im Internet als Download zu finden.

Die Approbationsordnung für Apotheker sieht ein Universitätsstudiumder Pharmazievon mindestens vier Jahren vor. Die Regelstudienzeit beträgt acht Fachsemester, häufig wird aber noch ein Lernsemester eingefügt.

Nach vier Semestern erfolgt der so genannte "Erste Abschnitt der Pharmazeutischen Prüfung". Er besteht aus vier Prüfungen in den Fächern Allgemeine, anorganische und organische Chemie, Grundlagen der Pharmazeutischen Biologie, Physikund Physikalische Chemie, sowie Pharmazeutische Analytik. Die Prüfungsfragen werden bundeseinheitlich vom Institut für medizinische und pharmazeutische Prüfungsfragen(IMPP) in Mainzgestellt und folgen dem Multiple-choice-Verfahren, sind also schriftlich.

Nach dem achten Fachsemester folgt ein Prüfungszyklus aus fünf mündlichen Prüfungen. Die Fächer sind Pharmazeutische Chemie, Pharmakologieund Toxikologie, Pharmazeutische Biologie, Pharmazeutische Technologie und seit neuestem Klinische Pharmazie.

Der Zweite Abschnitt der Pharmazeutischen Prüfung beendet das Universitätsstudium und berechtigt zum Anfertigen einer Diplomarbeitund den Beginn eines Promotionsstudiums.

Um die Approbation als Apotheker zu erhalten, muss allerdings noch ein Praktisches Jahr absolviert werden, welches in zwei Hälften unterteilt werden kann. Mindestens ein halbes Jahr muss in einer öffentlichen Apothekeabgeleistet werden. Die restliche Zeit, mindestens aber drei Monate, kann in einer zur pharmazeutischen Ausbildung zugelassenen Institution absolviert werden. Dies kann in einem Unternehmen der pharmazeutischen Industrie, in einer Krankenhaus- oder Bundeswehrapotheke, an einem wissenschaftlichen Institut, z. B. einer Universität, oder aber erneut in einer öffentlichen Apotheke geschehen. Während dieser Zeit muss man für acht Wochen an von den Landesapothekerkammernorganisierten Begleitenden Unterrichtsveranstaltungen, bei denen man theoretische Ausbildung in den Fächern Pharmazeutische Praxis und Spezielle Rechtsgebiete für Apotheker erhält, teilnehmen.

Nach diesem Praktischen Jahr erfolgt der Dritte Abschnitt der Pharmazeutischen Prüfung. Dieser besteht aus einer mündlichen Prüfung in den zwei Fachgebieten Pharmazeutische Praxisund Pharmazeutisches Recht. Wurde diese Prüfung erfolgreich abgelegt, kann dem Antrag auf Erteilung der Approbation, der zusammen mit allen benötigten Unterlagen schon vor der Prüfung gestellt werden kann, entsprochen werden. In diesem Fall erhält man mit Wirkung des auf die Prüfung folgenden Tages die Approbation als Apotheker zugesprochen und darf fortan diese Berufsbezeichnung führen. Die Approbationsurkunde wird getrennt von den Prüfungszeugnissen per Nachnahme(die Erteilung der Approbation kostet Geld) einige Tage nach der Prüfung zugeschickt.

Weblinks

  • Approbationsordnung für Ärzte, mit Kommentierung der Änderungen
  • Approbationsordnung für Zahnärzte (PDF 147 kB)
  • neue Approbationsordnung für Apotheker (PDF)
Bild:Icon-Rechtshinweis-blau2-Asio.png Bitte beachten Sie auch den Hinweis zu Rechtsthemen!
Von "http://de.wikipedia.org/Approbationsordnung"



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