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Nach der bis dato (2004) gültigen Bundesärzteordnung war nach Bestehen des 3. Abschnitts der Ärztlichen Prüfung zum Erhalt der vollen Approbationnoch die Ableistung einer 18-monatigen Phase als Arzt im Praktikum nötig.
Am 6. Mai2004hat der Deutsche Bundestag durch eine Änderung der Bundesärzteordnungeinstimmig beschlossen, den Arzt im Praktikum mit Wirkung ab 1. Oktober2004abzuschaffen. Mediziner mit erfolgreich abgeschlossenem Studium erhalten dann sofort ihre Approbationals Arzt und den Status eines Assistenzarztesbei der Aufnahme einer Tätigkeit in einer Klinik. Die Approbation kann auch beantragen, wer sein Studium bereits früher erfolgreich beendet hat.
Nach Aussagen von Regierungsmitgliedern ist das erklärte Ziel der Änderung, die Attraktivität von Medizinstudiumund Arztberufzu erhöhen. Dies soll insbesondere dadurch erreicht werden, dass die Änderung zu einer Erhöhung der Einstiegsgehälter angehender Mediziner auf den bis zu dreifachen Betrag gegenüber dem Gehalt eines Arztes im Praktikum führt. Die damit verbundenen Mehrkosten tragen der Bund und die gesetzlichen Krankenkassen, die hierfür Mittel aufbringen, die durch Einsparungen im Zuge der 2004 begonnenen Gesundheitsreformfreigeworden sind.
Weblinks
- Bundesrat gibt grünes Licht für AiP-Abschaffung
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