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Durchgangsarzt

Ein Durchgangsarzt oder auch D-Arzt ist ein Arzt, oftmals ein Unfallchirurg, der von den Berufsgenossenschaftenauf Antrag bestellt wurde.

Der Durchgangsarzt hat damit das Recht die berufsgenossenschaftliche Heilbehandlung durchzuführen. Durch die Träger der gesetzlichen Unfallversicherungwird gefordert, dass Patienten, die einen Arbeitsunfallerlitten haben, hierzu zählen auch Wegeunfälle, von anderen Ärzten möglichst vor Aufnahme der Behandlung an einen Durchgangsarzt überwiesenwerden. Der Durchgangsarzt entscheidet dann, ob durch ihn eine berufsgenossenschaftliche Heilbehandlung durchgeführt werden muss oder ob eine Behandlung durch den überweisenden Arzt erfolgen kann.

Es gibt in Deutschland rund 3.600 Durchgangsärzte. Die Anschriften der nächstgelegenen D-Ärzte liegen in der Regel den Arbeitgebern vor.

Die Praxisgebührwird bei der Behandlung von Arbeits- und Wegeunfällen nicht erhoben.

Durchgangsärzte führen ihre Sprechstunden teilweise innerhalb der Strukturen, und unter Benutzung der Ressourcen, einer Klinik durch.

Siehe auch

  • H-Arzt
  • Geschichte der Sozialversicherung in Deutschland

Weblinks

  • Das Durchgangsarztverfahren
  • Durchgangsärzte - Ein Service der Landesverbände der gewerblichen Berufsgenossenschaften
Von "http://de.wikipedia.org/Durchgangsarzt"



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