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Nur Fliegerärzte sind berechtigt, die für den Erwerb und Erhalt der Lizenzenvon Pilotenund Flugsicherungspersonalerforderliche medizinische
Begutachtung durchzuführen und die medizinische Fliegertauglichkeit (Flugtauglichkeitszeugnis/Medical)für die Zulassungsbehörde zu bestätigen. Bei großen Fluggesellschaftenund beim Militärwerden zudem Fliegerärzte für die ärztliche Behandlung von Luftfahrtpersonalbeschäftigt.
Die Tätigkeit als Fliegerarzt erfordert Kenntnisse über die besonderen Bedingungen, denen der menschliche Organismus während des Fluges ausgesetzt ist, insbesondere der Flugphysiologie.
Die Weiterbildungskurse für Fliegerärzte finden bei der Lufthansa und der Bundeswehr statt.
Die Kosten sind erheblich. Die Durchführung dieser Kurse berechtigen noch nicht zur Leitung einer Fliegerärztlichen Untersuchungsstelle.
Die Zulassung erfolgt durch die Länderbehörden b.z.w. das Luftfahrtbundesamt
Die Ausbildung zum flugmedizinischen Sachverständigen (Fliegerarzt) ist in § 24e Luftverkehrs-Zulassungs-Ordnung (LuftVZO) und in der Ersten Durchführunhgsverordnung zu LuftVZO (1. DV LuftVZO). geregelt.
Weblinks
- http://www.teamflugmedizin.de/
- http://www.fliegerarztverband.de/- Deutscher Fliegerarztverband e.V.en:Flight surgeon
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