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Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeut ist eine in Deutschland seit Januar 1999durch das Psychotherapeutengesetz(PsychThG) gesetzlich geschützte Berufsbezeichnung, die eine staatliche Zulassung zur Ausübung der Heilkunde (Approbation)voraussetzt.
Ein Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeut hat sich nach einem abgeschlossenem Hochschulstudium der Psychologie, Pädagogik, Sozialpädagogik, der Sozialarbeit oder seltener der Medizinauf dem Gebiet der Psychotherapiefür Kinder weitergebildetund spezialisiert.
Voraussetzung für die Ausbildung zum Kinder-und Jugendlichenpsychotherapeuten ist ein abgeschlossenes Studium im Studiengang Pädagogik, Psychologie oder Sozialpädagogik, in manchen Bundesländern auch Sozialarbeit oder Lehramt.
Mit einer Approbation durch die zuständigen Behörden der deutschen Bundesländerwird den entsprechenden Personen die Erlaubnis zur Ausübung der Psychotherapiebei Kindern und Jugendlichen erteilt.
Umfasst die Approbation auch die Erlaubnis zur Behandlung Erwachsener, lautet die Berufsbezeichnung je nach Grundberuf Psychologischer Psychotherapeutoder Arzt.
Psychologische Psychotherapeuten und Kinder- und Jugendlichen-Psychotherapeuten die in eigener Praxis arbeiten, haben oft auch eine Kassenzulassung, d.h. eine von ihnen durchgeführte Behandlung wird von den gesetzlichen Krankenkassen, der Beihilfe und den meisten Privaten Krankenversicherungenbezahlt.
Bei den gesetzlichen Krankenkassen gilt das nur für Behandlungen, die entsprechend der sogenannten Psychotherapierichtliniendurchgeführt werden, einer Serie von Vereinbarungen zwischen den gesetzlichen Krankenversicherern und den Kassenärztlichen Vereinigungen. Diese umfassen Behandlungs- und Antragsmodalitäten und die Einschränkung auf bislang drei Therapieverfahren: Verhaltenstherapieund TiefenpsychologischeVerfahren wobei hier, wie bei der Psychotherapie für Erwachsene, zwischen der Tiefenpsychologisch fundierter- und der Analytischen Psychotherapieunterschieden wird, in der es drei generelle theoretische Richtungen gibt: einmal die Psychoanalyse nach Sigmund Freud, die Analytische Psychologie nach Carl Gustav Jung und die Individualpsychologie nach Alfred Adler. Die Gesprächspsychotherapieist bei der Behandlung von Kindern- und Jugendlichen nicht anerkannt.
In Österreichund der Schweizgibt es ebenfalls Psychotherapeuten, die sich auf die Behandlung von Kindern und Jugendlichen spezialisiert haben, diese tragen jedoch nicht die deutsche Berufsbezeichnung.
Der Beruf des Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten ist aus dem Beruf des Psychagogenhervorgegeangen. Dieser ist ein aus der Psychoanalyseentstandener Beruf, den fast ausschließlich Pädagogen mit einer Lehranalyseausübten. Als Begründer der Psychagogik oder Analytischen Kinder- und Jugendlichenpsychotherapie gelten Anna Freudund Melanie Klein.
Siehe auch: Psychische Störung, ICD-10,
Weblinks
- Deutsche Bundespsychotherapeutenkammer
- Schweizer Psychotherapeutinnen und Psychotherapeutenverband ASPV
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