Startseite | Impressum
Lumrix Logo
 
 



Zurück
[ICD 10 Suche]
[Mehr über den ICD]

 

 

Zahnarzt

Zahnarzt oder Zahnärztin ist die Berufsbezeichnung für einen Arztder Zahnmedizin. Das Tätigkeitsfeld des Zahnarztes erstreckt sich über Prävention, Diagnoseund Therapievon Zahn-, Mund- und Kiefererkrankungen.

Bild:Zahnarzt2.jpg
Zahnarzt


Die Definition des Berufes wurde zwar durch ein Urteil des Europäischen Gerichtshofsmittlerweile vereinheitlicht, jedoch benötigt es einige Jahre, bis europaweit die nationalen Approbationsordnungen dem Urteil angepasst werden.

Lange davor erledigten BarbiereBehandlungen wie das Ziehen von Zähnen, da sie über geeignetes Instrumentarium wie Hebel, Nadeln, Scheren und Klingen verfügten und diese im stets verfügbaren warmen Seifenwasser säubern konnten.

Inhaltsverzeichnis

  • 1 Ausbildung
  • 2 Zulassung
  • 3 Niederlassung
  • 4 bedeutende Zahnärzte
  • 5 Weblinks

Ausbildung

Die zahnärztliche Ausbildung umfasst

1. ein Studiumder Zahnheilkunde von zehn Semestern an einer wissenschaftlichen Hochschule, das sich aus einem vorklinischen und einem klinischen Teil von je fünf Semestern zusammensetzt;

2. folgende staatliche Prüfungen:

  • a) die naturwissenschaftliche Vorprüfung,
  • b) die zahnärztliche Vorprüfung und
  • c) die zahnärztliche Prüfung.

Die Regelstudienzeit im Sinne des § 10 Abs. 2 des Hochschulrahmengesetzes beträgt einschließlich der Prüfungszeit für die zahnärztliche Prüfung nach § 33 Abs. 1 Satz 1 zehn Semester und sechs Monate.

Nach dem Staatsexamenerhält der Zahnmediziner auf Antrag die Approbationals Zahnarzt.

Weniger als die Hälfte der Absolventen promoviertanschließend. In Deutschland lautet der Akademische Graddes Zahnmediziners Doctor medicinae dentariae, abgekürzt "Dr. med. dent."

Ein Kieferorthopädeist ebenfalls ein Zahnarzt, der nach seinem Studium zusätzlich eine 3-jährige Weiterbildungszeit absolviert hat und sich mit der Erkennung, Verhütung und Behandlung von Zahn- und Kieferfehlstellungen befasst. Die jedem bekannten "Klammern" und "Zahnspangen" gehören ebenso zum Spektrum eines Kieferorthopäden wie das perfekt aufeinander passende Gebiss.

Ein Oralchirurgist ebenfalls ein Zahnarzt, der nach seinem Studium eine 4-jährige Weiterbildungszeit absolviert hat, wovon mindestens 1 Jahr an einer Klinik stattfinden muss. Er erlangt dabei weitergehende Fertigkeiten und Qualifikationen in Bezug auf chirurgische Eingriffe in der Mundhöhle und - je nach Ausbildungsstätte - auch in der Implantologie. Das von einem Oralchirurgen abgedeckte Spektrum in Bezug auf die zahnärztliche Chirurgie ist dabei dem des Mund-Kiefer-Gesichtschirurgen sehr ähnlich und führt zu zahlreichen Überschneidungen. Allerdings gehören Eingriffe außerhalb der Mundhöhle und im plastisch-chirurgischem Bereich nicht zu seinem Ausbildungs- und Aufgabengebiet. Nach erfolgreicher Prüfung vor der zuständigen Zahnärztekammer wird anschließend der Titel "Fachzahnarzt für Oralchirurgie" verliehen.

Der Mund-, Kiefer-, Gesichtschirurgist ebenfalls Zahnarzt, er hat sowohl ein komplettes Studium der Zahnmedizin(mindestens 10 Semester), als auch ein komplettes Studium der Humanmedizin(mindestens 12 Semester) absolviert. Er ist also Arzt und Zahnarzt. Erst nach diesem abgeschlossenen Doppelstudium darf er mit der mindestens 48-monatigen Weiterbildung zum Facharztbeginnen. Im Abschluss daran erfolgt die sogenannte Facharztprüfung vor der jeweiligen Kammer, von der die Bezeichnung "Facharzt für Mund-, Kiefer- Gesichtschirurgie" und zusätzlich von der Zahnärztekammer die Bezeichnung "Oralchirurg" verliehen wird.

Zulassung

Da bis zu 80% der Menschen in Deutschlandin einer gesetzlichen Krankenkassepflichtversichert sind, sind fast alle Zahnärzte Vertragszahnärzteder gesetzlichen Krankenkassen. Vertragszahnärzte sind wiederum Zwangsmitgliederin der Kassenzahnärztlichen Bundesvereinigung(KZBV), bzw. deren Landesverband. Zahnärzte erhalten die Kassenzulassung nach einer mindestens zweijährigen und maximal vierjährigen Assistenzzeit (= Vorbereitungszeit) in einer zugelassenen Praxis oder in einer Zahnklinik im Anschluss an das Studium. Politisch werden sie auf Landesebene von der Zahnärztekammerund auf Bundesebene von der Bundeszahnärztekammervertreten.

Ein Zahnarzt ohne Kassenzulassungerhält für die Behandlung gesetzlich versicherter Patienten keine Kostenerstattung von den Krankenkassen. Die Kassenzulassung wird entzogen, wenn der Zahnarzt ein Höchstalter von 63 Jahren erreicht hat. Nach derzeitigem Rechtsstand bekommen gesetzlich versicherte Patienten für die Behandlung bei einem Zahnarzt, der nicht Vertragszahnarzt ist, in der Regel keine Kostenerstattung von den Krankenkassen.

Der Vertragszahnarzt ist verpflichtet, alle gesetzlich versicherten Patienten zu behandeln. Der gesetzlich versicherte Patient hat hierbei die Freiheit, seinen Zahnarzt selbst zu wählen. Der Nicht-Vertragszahnarzt unterliegt einer Behandlungspflicht nur im Notfall (z.B. Schmerzfall).

Niederlassung

Der Zahnarzt kann sich in freier Praxis niederlassen oder ist als angestellter Zahnarzt in einer Zahnklinikoder einer Praxis tätig. Ein weiteres Berufsfeld ist die Forschung. Er kann durch Zusatzprüfungen verschiedene Tätigkeitsschwerpunkte wie "Implantologie" oder "Parodontologie" führen, deren Voraussetzungen allerdings je nach Bundesland und Fachgesellschaft variieren können.

Es gibt (Stand 2004) etwa 70.000 Zahnärzte und Zahnärztinnen in Deutschland, die aktiv behandeln.

siehe auch: Zahn, Zahnmedizin, Medizin, Kassenpatient, Privatpatient, Implantologe

bedeutende Zahnärzte

  • Philipp Pfaff
  • Willoughby D. Miller
  • Greene V. Black
  • Edward H. Angle
  • Alfred Gysi


Weblinks

Bild:Wiktionary-ico-de.png
   
Wiktionary: {{{2|Zahnarzt}}} ? Wortherkunft, Synonyme und Übersetzungen
  • Deutsche Gesellschaft für Zahn-, Mund- und Kieferheilkunde
  • Bundeszahnärztekammer
  • Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung
  • Deutsche Gesellschaft für Implantologie im Kieferbereich e.V.
  • Übersicht zu Gesetzen und Verordnungen zu Gesundheitsberufen (Bundesministerium für Gesundheit)
  • Deutsche Zahnarztauskunft


Bild:Flag of Germany.svg
   
Dieser Artikel stellt die Situation in Deutschlanddar. Hilf mit, die Situation in anderen Ländern zu schildern.
sk:Zubný lekár
Von "http://de.wikipedia.org/Zahnarzt"



Dieser Artikel basiert auf dem Artikel Zahnarzt aus der freien Enzyklopädie Wikipedia und steht unter der GNU-Lizenz für freie Dokumentation.
In der Wikipedia ist eine Liste der Autoren verfügbar.

 
  Inhalt steht unter der GNU-Lizenz für freie Dokumentation.