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Von einer Behinderung spricht man bei individuellen Beeinträchtigungen eines Menschen, die umfänglich, vergleichsweise schwer und langfristig sind.
Die infrastrukturellenUmweltbedingungen, insbesondere aber gesellschaftliche Einstellungen und Verhalten gegenüber von Menschen mit Behinderung, nehmen in modernen Ansätzen zur Definition des Begriffs einen größeren Raum ein.
Inhaltsverzeichnis
- 1 Überblick
- 1.1 Kategorien und Ursachen
- 1.2 Häufigkeit
- 2 Definitionen
- 2.1 Sozialrechtliche Definition
- 2.2 ICIDH(1980) und ICIDH-2
- 2.3 Begriffsdiskussion
- 3 Hilfe und Selbstbestimmung
- 3.1 Traditionelle karitative Einrichtungen
- 3.2 Gesetzliche Vorgaben
- 3.3 Neue Ansätze zu Rehabilitation und Integration
- 4 Behindertenbeauftragte, Behindertenorganisationen und Selbsthilfegruppen
- 5 Gesetze
- 6 Forschungsprojekte
- 7 Behinderte Menschen in Kunst und Film
- 7.1 Schauspieler
- 7.2 Literarische Figuren
- 7.3 Filmfestival
- 7.4 TV-Sendereihen
- 8 länderspezifische Situation
- 9 Verwandte Themen
- 10 Literatur
- 11 Weblinks
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Überblick
Kategorien und Ursachen
Grundsätzlich lassen sich Behinderungen grob kategorisieren in:
- körperliche Behinderung
- Sinnesbehinderung(Blindheit, Gehörlosigkeit, Schwerhörigkeit, Taubblindheit)
- Sprachbehinderung
- psychische (seelische) Behinderung
- Lernbehinderung
- geistige Behinderung
- Eine modernere Bezeichnung ist Entwicklungsbeeinträchtigung. Diese umfasst alle Kategorien und soll laut Unterstützer abwertende Konnotationen, wie sie z.B. "geistige Behinderung" mitbringen, umgehen.
Hinsichtlich der Ursachen lässt sich unterscheiden zwischen:
- - durch perinatale(während der Geburt) entstandene Schäden
- - durch Krankheiten
- - durch Unfälle
- - durch Gewalteinwirkung
- - durch Alterungsprozesse
- angeborenen Behinderungen
- - durch Vererbungbzw. chromosomalbedingt
- - durch pränatale(vor der Geburt entstandene) Schädigungen.
Behinderungen können auch als Kombination aus mehreren Ursachen und Folgen auftreten (Mehrfachbehinderung, Schwerste Behinderung), oder weitere Behinderungen zur Folge haben, z.B. Kommunikationsbehinderungals Folge einer Hörbehinderung.
Häufigkeit
Nach einem am 16. Dezember 2004 erschienenen "Bericht der Bundesregierungzur Lage behinderter Menschen und die Entwicklung ihrer Teilhabe" gelten über acht Prozent der deutschen Bevölkerung als schwerbehindert (S. 18).
Diese Angabe beruht auf Angaben des statistischen Bundesamtes(Stand 31. Dezember 2003), dass 6,639 Millionen Menschen mit einer Schwerbehinderung in Deutschlandleben. Ein hoher Anteil von ihnen (52 Prozent) sind ältere Menschen über 65 Jahre. Jeweils 22 Prozent umfassen die Altersgruppen von 55 bis unter 65 Jahre und von 25 bis unter 55 Jahre. Die restlichen 4 Prozent sind unter 25 Jahre alt. 68 Prozent der Behinderungen werden von dieser Statistikals "körperliche Behinderung und 17 Prozent als "geistig-seelische" Behinderung eingeordnet. 84 Prozent der Behinderungen seien durch Krankheit, 2 Prozent durch Unfall erworben.
Einer solche Statistik erfasst allerdings nicht alle Betroffenen, sondern nur Personen, die den rechtlichen Status eines Schwerbehinderten (Behinderungsgrad über 50%) und den damit verbundenen Schwerbehindertenausweiserfolgreich beantragt haben. Weil es keine ?Meldepflicht? für Behinderungen gibt, lässt sich die tatsächliche Zahl der Menschen mit Behinderung nur schätzen, wobei häufig die Zahl von 10 Prozent der Gesamtbevölkerung genannt wird. Nationale und internationale Schätzungen divergieren erheblich, da eine einheitliche und verbindliche Definition von ?Behinderung? nicht existiert.
In der Schweiz sind Schwerbehindertenausweise unbekannt. Dort sind beim Bundesamt für Sozialversicherungdie IV-Renten statistisch erfasst. 2003bekamen 271'039 Personen einfache Invalidenrenten und 185'476 noch Zusatzrenten. Die durchschnittliche Rente betrug 1396 CHF. Individuelle Maßnahmen (Hilfsmittel, Sonderschulen, Berufliche Ausbildung usw.) bezogen 400'537 Personen. Bei den Männern ist einer von fünf kurz vor der Pensionierung IV-Rentner. [1]
Definitionen
Sozialrechtliche Definition
Im bundesdeutschenRecht wird die Behinderung im SozialgesetzbuchIX (dort: § 2 Abs. 1), so festgelegt:
Menschen sind behindert, wenn ihre körperliche Funktion, geistige Fähigkeit oder seelische Gesundheit mit hoher Wahrscheinlichkeit länger als sechs Monate von dem für das Lebensalter typischen Zustand abweichen und daher ihre Teilhabe am Leben in der Gesellschaft beeinträchtigt ist. Sie sind von Behinderung bedroht, wenn die Beeinträchtigung zu erwarten ist.
ICIDH(1980) und ICIDH-2
1980 entwickelte die WHOmit dem ICIDH ("International Classification of Impairments, Disabilities and Handicaps") ein Klassifikationsschema von Krankheiten und Behinderung. Dabei wird zwischen Impairment, Disability und Handicap unterschieden. 1999 wurde dieses Schema im ICIDH-2(International Classification of Impairments, Activities and Participation: A Manual of Dimensions and Functioning) verändert und erweitert. Hierbei sind nicht mehr die Defizite einer Person maßgeblich, sondern die persönlichen Fähigkeiten und die soziale Teilhabe.
| ICIDH(1980)
| ICIDH-2
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| Impairment
Schäden einer psychischen, physischen oder anatomischen Struktur
| Impairments
Beeinträchtigung einer Körperfunktion oder -struktur im Sinn einer wesentlichen Abweichung oder eines Verlustes
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| Disability
Fähigkeitsstörung, die aufgrund der Schädigung entstanden ist
| Activity
Möglichkeiten der Aktivität eines Menschen, eine persönlichen Verwirklichung zu erreichen
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| Handicap
soziale Benachteiligung aufgrund der Schäden und/oder der Fähigkeitsstörung (Behinderung)
| Participation
Maß der Teilhabe an öffentlichen, gesellschaftlichen, kulturellen Aufgaben, Angelegenheiten und Errungenschaften
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| /
| Kontextfaktoren
physikalische, soziale und einstellungsbezogene Umwelt, in der ein Mensch das eigene Leben gestaltet
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(nach Fornefeld, 2002)
Beispielhaft für eine erweiterte Begriffsdefinition unter Einbeziehung der Umgebung ist die Formulierung Alfred Sanders: Behinderung liegt vor, wenn ein Mensch mit einer Schädigung oder Leistungsminderung ungenügend in sein vielschichtiges Mensch-Umfeld-System integriert ist (H. Eberwein, S. Knauer: Handbuch der Integrationspädagogik, Beltz 2002). Er führt Behinderung also nicht nur auf eine Schädigung oder Leistungsminderung eines einzelnen Menschen zurück sondern auf die Unfähigkeit des Umfelds des betreffenden Menschen diesen zu integrieren.
Begriffsdiskussion
Es gibt darüber hinaus eine Vielzahl von Definitionen des Behinderungsbegriffs, nicht zuletzt im ständigen Bemühen, eine (behindernde) Diskriminierungund Stigmatisierungschon bei der eingesetzten Sprache auszuschließen ? schließlich werden Behinderte in spanischsprachigenLändern auch heute noch häufig als ?minusválidos? (Minderwertige) bezeichnet. Mit dem Ziel einer ?Political Correctness? wurde gar versucht, den Begriff ganz zu verbannen bzw. durch Euphemismenwie ?besondere Befähigung? oder ?besondere Bedürfnisse? zu ersetzen. Aus den englischsprachigen Ländern kommt die begriffliche Umschreibung ?people with special needs? (?Menschen mit besonderen Bedürfnissen?).
Während sich in Deutschland die Bezeichnung "Menschen mit Behinderung" gegenüber "behinderte Menschen" durchgesetzt hat, sind die Begrifflichkeiten im Englischen je nach amerikanischer oder britischer Definition anders. Im Amerikanischen hat sich "people with disabilities" durchgesetzt, während "disabled people" im Britischen gang und gebe ist.
Regelmäßig werden im akademischen Diskursoder von Lobby-Organisationeneinschlägige Begriffe hinsichtlich ihrer Passgenauigkeit oder aufgrund ihres Diskriminierungspotenzials in Frage gestellt, um sie durch fortschrittlichere Bezeichnungen zu ersetzen. (Noch) nicht durchgesetzt hat sich beispielsweise die kognitive Behinderung an Stelle der geistigen Behinderung. Der ursprünglich mathematische Begriff Inklusionschickt sich an, die bisherige Integrationbehinderter Menschen abzulösen, weil er nach Meinung seiner Befürworter der Gesellschaft eine höhere Verantwortung für die Einbeziehung betroffener Menschen mit all ihren Eigenarten zuweist, statt eine Anpassung zu verlangen.
Von den zumeist selbst betroffenen Vertretern der Krüppelbewegungwurde der Begriff Behinderung dagegen bewusst durch den alten, eigentlich verpönten Ausdruck ?Krüppel? ersetzt, um damit provozierend auszudrücken, was nichtbehinderte Menschen nach ihrem Empfinden ohnehin über sie dachten.
Letztlich ist Pragmatismusbei der Definition spätestens dann notwendig, wenn Kriterien für die Leistung von Hilfe durch die Gesellschaft festgelegt werden müssen (z.B. Schwerbehindertenausweis, Eingliederungshilfe, Rehabilitation, ...). Diese Situation wird in der sonderpädagogischenFachdiskussion als Etikettierungs-Ressourcen-Dilemmabezeichnet.
Der im süddeutschenund österreichischenSprachgebrauch übliche Ausdruck ?bresthaft? für behindert wird heute als diskriminierend abgelehnt.
Hilfe und Selbstbestimmung
Traditionelle karitative Einrichtungen
Seit dem späten 18. Jahrhundert betrachteten es vor allem kirchliche und andere karitative Einrichtungen als ihre Aufgabe, Kinder und Erwachsene mit einer Behinderung zu fördern und zu pflegen. Seit dem 19. Jahrhunderts wurde die Pflege und schulische Förderung staatliche Aufgabe.
Anfangs fand die Unterstützung von Menschen mit Behinderung überwiegend in dafür spezialisierten Einrichtungen wie Sonderschulen, Werkstätten für behinderte Menschen (WfbM), Internatenoder Heimenstatt.
Inzwischen ist die Landschaft der Einrichtungen und der Konzepte der Behindertenhilfe breit aufgefächert, was auch Ergebnis der lebendigen politischen und wissenschaftlichen Diskussion der letzten Jahrzehnte ist.
Gesetzliche Vorgaben
Durch die neuere Gesetzgebung ist die Gesellschaft aufgefordert, Strukturen zur Unterstützung von Menschen mit Behinderung zu schaffen. In Deutschland findet dies Ausdruck in Artikel 3 Abs. 3 Satz 2 des Grundgesetzes: ?Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden?.
Dieses Prinzip muss vom Staat in der Gesetzgebung, der Verwaltungund bei der Rechtsprechungberücksichtigt werden. So finden sich zahlreiche Regelungen zum Nachteilsausgleich und zum Schutz der Rechtsposition von Menschen mit Behinderung u.a. im Sozialrecht, im Steuerrecht, im Arbeitsrechtoder auch in Bauvorschriften, hier insbesondere zum Thema Barrierefreiheit. Die Leistungen der Rehabilitation sind in den Sozialgesetzbüchern verankert.
Konzepte, Maßnahmen und Einrichtungen der Behindertenhilfesetzen schon bei Kleinkindern (Frühförderung) an und gehen weiter über verschiedene Maßnahmen für Kinder und Jugendliche, insbesondere in den Fachgebieten der Sonderpädagogikund der Heilpädagogik. Auch für Erwachsene existieren Leistungsansprüche und Hilfsangebote im Bereich der Eingliederungshilfe im Alltag, im Beruf sowie im Bereich der medizinischen Rehabilitation.
Behindertenspezische Regelungen sind notwendig in allen Lebensbereichen.
Neue Ansätze zu Rehabilitation und Integration
Seit den 1970er Jahren entstanden neue Denkansätze zur Rehabilitation und Integration von Menschen mit Behinderungen. Politisch engagierte Mitglieder der Selbsthilfevereine fühlten sich von Vertretern und Mitarbeitern historisch gewachsener Strukturen der Rehabilitation weniger gefördert und forderten mehr persönliche Freiheiten in Pflegeheimen und Sonderarbeitsplätzen.
Im Zusammenhang mit reformpädagogischen Überlegungen bestehen heute auch integrative Ansätze, so z.B. integrative Kindergärten, integrative Schulen oder Integrationsfirmen. Dies sind reguläre Organisationen, in denen durch konzeptionellen, personellen und strukturellen Aufwand auch die Bedürfnisse von Menschen mit Behinderung berücksichtigt werden, wodurch gemeinsames Lernen und Arbeiten ermöglicht werden soll.
Als Rehabilitation werden alle Maßnahmen verstanden, die auf eine Integration von Menschen in die Gesellschaft abzielen. Leistungen werden im Bereich der schulischen und beruflichen Ausbildung, der Medizin und der Förderung zur Teilnahme am sozialen Leben erbracht. In den Folgejahren entstanden neue soziale Initiativen und Modelle zur eigenständigen Organisation von Pflege und Betreuung (unter anderem persönliche Assistenz, persönliche Budget, die Arbeitsassistenzim Beruf, oder die betriebliche Mitbestimmung in den Werkstätten für Menschen mit Behinderung, die heute durch den Werkstattratausgeübt wird.
Seit einigen Jahren zeichnet sich ein Paradigmenwechselab. Behinderung wird zunehmend als krisenhaftes Ereignis nicht nur für den Betroffenen, sondern auch für seine Angehörigen und Freunde begriffen (Schuchhardt, 1982). Rehabilitation wird daher auch als Anbahnung eines Lernprozesses gedeutet, an dessen Ende nicht nur die Verarbeitung des Eintritts einer Behinderung durch die Betroffenen erfolgreich gemeistert werden können, sondern auch die Umgebung des Behinderten ?behindertengerecht? für die spezifischen Bedürfnisse und das natürliche ?anders Sein? angepasst würden. Wichtige Leitgedanken sind hier:
- Soziale Teilhabe statt Pflege
- Überlegte Planung statt Barrierenerrichtung
- Achtung und Respekt statt Diskriminierung
- Integrierte Teilhabe statt vorgeburtliche Selektion und gesellschaftlich-institutionelle Ausgrenzung
Ein Prozess der in Deutschland relativ unbeachtet geblieben ist, ist die Entstehung der Umfassenden und Integrativen Konvention zum Schutz und der Förderung der Rechte und Würde von Menschen mit Behinderung der Vereinten Nationnen. Diese Konvention ist von internationaler Bedeutung und wird einen Einfluss auf die Rechte von Menschen mit Behinderung in aller Welt haben.
Seit 2002 finden alljährlich zwei sogenannte Ad Hoc Treffen statt, auf denen nationale Vertreter, international Behindertenverbände und Nicht Regierungs Organisationen die Inhalte dieser Konvention in New York verhandeln.
Behindertenbeauftragte, Behindertenorganisationen und Selbsthilfegruppen
Die Interessen von Menschen mit Behinderungen sollen im Bund sowie in den Bundesländern, Städten und Gemeinden von Beauftragten für ihre spezifischen Belange vertreten werden.
Darüber hinaus gibt es eine Vielzahl von Behindertenorganisationen, Verbänden und Selbsthilfegruppen, die entweder als LobbyEinfluss auf die Sozialpolitikversuchen zu nehmen oder dem Erfahrungsaustausch von Menschen mit Behinderungen dienen sollen.
Der/die Beauftragte der Bundesregierung für die Belange behinderter Menschengehört zum Aufgabenbereich des Bundesministerium für Arbeit und Soziales: Im November 2005 hat das neue Bundeskabinett Frau Karin Evers-Meyer bestellt.
Gesetze
- Grundgesetz der BRD, Artikel 3
- Das Behindertengleichstellungsgesetzmacht unter anderem Vorgaben für barrierefreies Bauen.
- Landesgleichstellungsgesetz
- (SGB IX- Rehabilitationund Teilhabebehinderter Menschen, erster Teil Sozialrecht, zweiter Teil Schwerbehindertenrecht
- Die Barrierefreie Informationstechnik-Verordnung(BITV) gibt Vorgaben für behindertengerechte IT-Systeme, beispielsweise barrierefreies Internet.
- Das SGB XII: hier regeln im 6 Kapitel die §§ 53 bis 60 die Eingliederungshilfe für Menschen die im Sinne von § 2 Abs.1 Satz 1 des SGB IXals behindert gelten.
Forschungsprojekte
- Projekt ?SELBST - Selbstbewusstsein für Mädchen und Frauen mit Behinderung." [2]Das Projekt dient der Bestandsaufnahme und Qualitätsanalysen zu Selbstbehauptungs- und Selbstverteidigungsübungenfür behinderte Frauen und Mädchen innerhalb des Behindertensports.
Behinderte Menschen in Kunst und Film
- Verrückt nach Paris(2002) ist eine von Behinderten in den Hauptrollen gespieltes Road Movieüber das Thema Wahrnehmung und Selbstdarstellung von Behinderung, Freundschaft, Liebe.
- Unser Walter (1974). Mehrteiler über ein Kind mit Down Syndrom.
- Talking with Angels (Gespräche mit Engeln). Spielfilm, Großbritannien, 2003 Regie: Yousaf Ali Khan
Schauspieler
- Peter Radtke, Geschäftsführer der Arbeitsgemeinschaft Behinderung und Medien, Schauspieler, der mit der Glasknochenkrankheitlebt. Radtke spielte unter George Taboribei den Münchener Kammerspiele, im Wiener Burgtheaterspielte oder in der Verfilmung des Romans von Günther GrassDie Rättin.
Literarische Figuren
- Lincoln Rhyme? Querschnittsgelämter Kriminologe ? Autor Jeffery Deaver. Für die Darstellung Lincoln Rhymes u.a. in dem Thriller Der Knochenjäger wurde Jeffery Deaver der "Dream-Award-Preis" verliehen. Der Knochenjäger (USA, Originaltitel: The Bone Collector) wurde 1999 mit Denzel Washingtonals Lincoln Rhyme unter der Regie von Phillip Noyceverfilmt.
Filmfestival
- Internationales Kurzfilmfestival "Wie wir leben" [3]
TV-Sendereihen
- Normal - Ein wöchentliche Sendung im Deutschen Sportfernsehenaus und über die Behindertenszene
- Challenge - Ein Magazin im Privatsender Kabel 1
länderspezifische Situation
Während u.a. ein hoher medizinischer und pädagogischer Standard und ein verbessertes Wissen um Entwicklungsmöglichkeiten es Menschen mit Behinderung mittlerweile in vielen Ländern ermöglicht, ein relativ normales und langes Leben zu führen, sieht es in manchen Regionen dahingehend noch sehr schlecht aus: In Russlandbeispielsweise wird auch heute noch den Eltern nach der Geburt eines Kindes mit Behinderung geraten, den Säugling in ein Heim zu geben. Durch unzureichende personelle und materielle Ausstattung, Mangelernährung, wenig Bewegungsfreiheit und so gut wie keine pädagogische Zuwendung, Förderung und Therapie lernen viele Kinder weder Laufen noch Sprechen. Nicht selten versterben sie im Kindesalter, da sie medizinisch kaum bzw. nur ungenügend behandelt werden. Eine Schulbildung ist wenn überhaupt nur für leicht beeinträchtigte Kinder und Jugendliche vorgesehen und Arbeitsmöglichkeiten für erwachsenen Menschen mit Behinderung sind nur sporadisch vorhanden. [4]
Verwandte Themen
- Paralympicsbezeichnet die internationalen Wettkämpfe des Behindertensports.
- Deaflympicsbezeichnet die jeweils ein Jahr nach jeder Olympiadestattfindenden "Weltspiele der Gehörlosen".
- Die Behindertenhilfebezeichnet soziale Einrichtungen für Behinderte.
- Sonder- und Heilpädagogikumfasst Bildung und Erziehung Behinderter.
- Schulische Integrationbezeichnet die Aufnahme behinderter Kinder in Schulen Nichtbehinderter.
- Integrationsamtfördert die Arbeitsplatzgestaltung und -erhaltung für behinderte Arbeitnehmer.
- Hilfsmittel (Rehabilitation)bezeichnet Geräte, die die Folgen einer Behinderung mildern. Sie werden in der EN ISO 9999klassifiziert und in Deutschlandteilweise auch von der Gesetzlichen Krankenversicherungoder der Pflegeversicherungzugunsten der Versichertenbezahlt.
- Kraftfahrzeughilfe-Verordnung
- Rehabilitationsträger
- Gemeinsame Service-Stellen für Rehabilitation
- Leistung zur Teilhabe
- Werkstatt für behinderte Menschen
Literatur
- Fornefeld, Barbara: Einführung in die Geistigbehindertenpädagogik. München u. Basel, 2002
- Fürll-Riede, Ch./Hausmann, R./Schneider, W.: Sexualität trotz(t) Handicap. Thieme-Verlag, Stuttgart 2000, ISBN 3-13118211-3
- Hermes,Gisela : Behinderung und Elternschaft - kein Widerspruch. Ag Spak, Neu-Ulm 2004, ISBN 3-930830-46-9
- Markowetz,Reinhard/Cloerkes,Günter (Hrsg.): Freizeit im Leben behinderter Menschen: theoretische Grundlagen und sozialintegrative Praxis. Edition S, Heidelberg 2000, ISBN 3-8253-8262-1
- Radtke, Peter: Behinderung und die Ideologie des "Normalen" in: Hellmut Puschmann (Hrsg.): Not sehen und handeln (Caritas), Freiburg/Br. 1996
- Schlegel,Karl Friedrich: Der Körperbehinderte in Mythologie und Kunst. Stuttgart 1983
- Welti, Felix: Behinderung und Rehabilitation im sozialen Rechtsstaat, Tübingen, Mohr Siebeck, 2005, ISBN 3-16-148725-7
- Zurbrügg, Ingeborg: Klarissa. Harald Fischer, Erlangen 1994, ISBN 3-89131-111-7
Weblinks
- www.behindertenarbeit.at
- www.behindertenbeauftragter.de- Beauftragte der Bundesregierung für die Belange behinderter Menschen (Deutschland)
- Bericht der Bundesregierung zur Lage behinderter Menschen und die Entwicklung ihrer Teilhabe 2004- Bundestagsdrucksache 15/4575
- Suchmaschine Behinderung- von EHB
- www.handicap.de- Online-Angebot des Magazins HANDICAP
- www.dimdi.de- Klassifikation, Dokumente in deutscher und englischer Sprache
- www.proinfirmis.ch- Pro Infirmis - Dachverband Behindertenorganisationen (Schweiz)
- www.studieren.de- Studium für Behinderte - alles Wissenswerte
- www.behindertenzeitschrift.de- Zeitschrift HANDICAPPED-Kurier mit vielen Online-Beiträgen
- www.intakt.info- bayrisches Behindertenportal Intakt: Informationen für Eltern von Kindern mit Behinderung
- www.itg-oberfranken.de- Leben von Behinderten im Mittelalter
- www.fdst.de- Fürst Donnersmarck-Stiftung, Angebote mit und für Menschen mit Behinderung
http://www.sleddicap.com
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