Startseite | Impressum
Lumrix Logo
 
 



Zurück
[ICD 10 Suche]
[Mehr über den ICD]

 

 

Heilberuf

Heilberuf bezeichnet im weitesten Sinn einen Beruf, der sich mit der Behandlung von Krankheitenund Behinderungenauseinander setzt.

Im engeren Sinn sind die akademischen Heilberufe (Arzt, Zahnarzt, Psychotherapeut, Tierarztund Apotheker) gemeint, deren Angehörige in Berufskammernorganisiert sind. Erweitert wurde der Begriff zunächst auf Berufe im Bereich der Kranken-und Altenpflege, der Geburtshilfeund der Psychotherapie. Listen von "speziellen Heilberufen" umfassen mehr als 50 verschiedene Berufsbezeichnungen.

Der Beruf des Heilpraktikersumfasst eine medizinische Tätigkeit mit bestimmten, gesetzlich festgelegten Einschränkungen. Hierfür ist keine Ausbildung erforderlich, es muss jedoch eine amtsärztliche Prüfung nach dem Heilpraktikergesetz(HPG) abgelegt werden.

Die Pflegeberufe (Altenpflege, Gesundheits- und Krankenpflege usw.), Ergotherapie, Hebamme, Logopädie, Physiotherapiewerden Heilhilfsberufe genannt. Die Berufsbezeichnungen sind geschützt. Prüfungen werden staatlich überwacht.

Literatur

  • Jörg Schnitzler: Das Recht der Heilberufe. Übersicht, Begriff, Verfassungsfragen. Nomos Verlagsgesellschaft, Baden-Baden 2004, ISBN 3-8329-0534-0(Rezension: siehe [1])

Weblinks

  • Altenpflegegesetz der BRDin der Pflege-Wiki
  • Altenpflegeschulensuchen und finden nach Orten in der Pflege-Wiki
  • Krankenpflegegesetz der BRDin der Pflege-Wiki
  • Möglichkeit zum Pflegestudium
Von "http://de.wikipedia.org/Heilberuf"



Dieser Artikel basiert auf dem Artikel Heilberuf aus der freien Enzyklopädie Wikipedia und steht unter der GNU-Lizenz für freie Dokumentation.
In der Wikipedia ist eine Liste der Autoren verfügbar.

 
  Inhalt steht unter der GNU-Lizenz für freie Dokumentation.