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Sterbehilfe beziehungsweise Euthanasie (von griechisch?? ?gut? und ??????? ?Tod?) ist
- ein kontrovers diskutierter Oberbegriff für Handlungsweisen (Eingriffe oder deren Unterlassung), die das Sterben beschleunigen. Sterbehilfe in diesem Sinne bezieht sich nicht nur auf unheilbar Kranke, z. B. Patienten mit Krebs-Erkrankungen, sondern auch auf Menschen mit schweren Behinderungen, beispielsweise anenzephale Neugeborene, Menschen im Wachkoma, Patienten mit Alzheimerscher Demenz im fortgeschrittenen Stadium oder Patienten im Locked-in-Syndrom. Dieser Artikel beschäftigt sich mit diesem Begriff der Sterbehilfe.
- historischgesehen ein Missbrauch des Begriffs ?Euthanasie? in der Zeit des Nationalsozialismus(vgl. Aktion T4).
Sterbehilfe bedeutet, den Tod eines Menschen durch fachkundige Behandlungen herbeizuführen, zu erleichtern oder nicht aufzuhalten.
Inhaltsverzeichnis
- 1 Arten der Sterbehilfe
- 1.1 Aktive Sterbehilfe
- 1.2 Passive Sterbehilfe
- 1.3 Indirekte Sterbehilfe
- 1.4 Beihilfe zum Suizid (assistierter Suizid)
- 2 Probleme der Sterbehilfe
- 3 Geschichte der Sterbehilfe
- 4 Siehe auch
- 5 Literatur
- 6 Weblinks
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Arten der Sterbehilfe
Man unterscheidet in Deutschland meist
- Aktive Sterbehilfe (?Tötung auf Verlangen?, Schweiz: aktive direkte Sterbehilfe, Niederlande: Euthanasie),
- Passive Sterbehilfe,
- Indirekte Sterbehilfe (Schweiz: indirekte aktive Sterbehilfe, Niederlande: Double-effect) und
- Assistierten Suizid (?Hilfe zur Selbsttötung?).
Aktive Sterbehilfe
Handlung mit der Absicht, eine Person auf deren freiwilliges und ernsthaftes Verlangen hin zu töten, indem eine Medikationverabreicht wird. Die aktive Sterbehilfe ist in Deutschland (§ 216 des Strafgesetzbuches), in Österreich (§ 75, 77, 78 des Strafgesetzbuches) und der Schweiz (Art. 111, 113, 114 des Strafgesetzbuches) verboten. In den Niederlanden ist aktive Sterbehilfe ebenfalls verboten (Art. 293 des Strafgesetzbuches), allerdings nicht strafbar, wenn sie von einem Arzt unter Einhaltung bestimmter Sorgfaltspflichten begangen wurde und dem Leichenbeschauer Meldung erstattet wurde.
Aktive Sterbehilfe erfolgt oft durch Verabreichung einer Überdosiseines Schmerz- und Beruhigungsmittels, Narkosemittels, Muskelrelaxans, Insulin, durch Kaliuminjektionoder eine Kombination davon.
Passive Sterbehilfe
Unterlassung lebensverlängernder Maßnahmen bei Schwerkranken. Diese Form der Sterbehilfe ist gesetzlich nicht ausdrücklich geregelt, wird aber unter bestimmten Bedingungen beim todkranken Patienten als erlaubt und auf Verlangen eines einwilligungsfähigen Patienten als geboten angesehen. Bei nicht einwilligungsfähigen Patienten gelten Patientenverfügungenals wichtige Informationsquelle für den dann Ausschlag gebenden ?mutmaßlichen Willen? des Patienten.
Unter die passive Sterbehilfe fallen beispielsweise:
- Verzicht auf Beatmungoder Intubation,
- Verzicht auf Dialyse,
- Verzicht auf Reanimationoder
- Verzicht auf künstliche Ernährung, Flüssigkeitszufuhr oder Medikamente.
Indirekte Sterbehilfe
Einsatz von Medikamenten zur Linderung von Beschwerden, die als Nebenwirkung die Lebensdauer verkürzen. Nach Auffassung des Bundesgerichtshofes ist indirekte Sterbehilfe bei ordnungsgemäßem Einsatz der Medikamente nicht strafbar. Es kann sogar die Nichtverabreichung notwendiger Schmerzmittel mit der Begründung, keinen vorzeitigen Tod herbeiführen zu wollen, als Körperverletzung (§§ 223 bis 233 Strafgesetzbuch) oder unterlassene Hilfeleistung (§ 323c Strafgesetzbuch) geahndet werden (vgl. Palliativmedizin).
Auch die terminale Sedierungkann unter Umständen als indirekte Sterbehilfe angesehen werden.
Beihilfe zum Suizid (assistierter Suizid)
Selbsttötung mit Hilfe einer Person (oft eines Arztes), die Medikamente (z. B. eine Überdosis eines Barbiturates) oder andere Hilfsmittel zum Suizid bereit stellt. Die Beihilfe zur Selbsttötung ist in Deutschland nicht strafbar, die häufig verwandten Wirkstoffe dürfen aber für diesen Zweck nicht verordnet werden. In der Schweiz ist Hilfe zur Selbsttötung nicht strafbar, sofern kein egoistisches Motiv vorliegt (Art. 115 des Strafgesetzbuches), ist aber gemäß den Richtlinien der Schweizerischen Akademie der medizinischen Wissenschaften (SAMW) nicht ?Teil der ärztlichen Tätigkeit?. In den Niederlanden ist die vorsätzliche Hilfe zur Selbsttötung verboten (Art. 294 des Strafgesetzbuches), allerdings nicht strafbar, wenn sie von einem Arzt unter Einhaltung bestimmter Sorgfaltspflichten begangen wurde und dem Leichenbeschauer Meldung erstattet wurde.
Probleme der Sterbehilfe
Die Sterbehilfe steht im Spannungsfeld zwischen Rechtund Autonomie, zwischen Gesetzund Selbstbestimmung, zwischen staatlichem Anspruch und individuellen Persönlichkeitsrechten, zwischen Strafrechtund Notstandbeziehungsweise Notstandshilfe, zwischen Medizinund Behandlungsabbruch, zwischen dem Retten von Leben und religiösen Aspekten. Die Abgrenzung der aktiven zur passiven Sterbehilfe oder auch der indirekten Sterbehilfe ist im Einzelfall schwierig. Dabei ist zu beachten, dass die indirekte fast nie, die passive manchmal und die aktive Sterbehilfe zumindest in Deutschland immer strafbar ist. Auch die Abgrenzung der Beihilfe zum Suizidvon der Sterbehilfe kann im Einzelfall schwierig sein.
Geschichte der Sterbehilfe
- Sterbehilfe allgemein: Geschichte der Euthanasie
- Euthanasie im Dritten Reich: Rassenhygiene
- Beine Karl (1998) Sehen, Hören, Schweigen ... Die erste Untersuchungen der Einstellung zur aktiven Sterbehilfe bei aerztlichem und Pflegepersonal in Deutschland im Jahr 1993. ISBN 3784110495
- Stellungnahme von Ärztepräsident Jörg-Dietrich Hoppe: Kategorisches NEIN z?
Siehe auch
- Aktion T4, Eugenik, Nationalsozialismus, Zeit des Nationalsozialismus
- Tod, Tötung, Pflegefall, Palliation
- Hospizbewegung, PEG-Sonde, terminale Sedierung, Suizid
Literatur
- Ernst Ankermann: Sterben zulassen - Selbstbestimmung und ärztliche Hilfe am Ende des Lebens, mit einem Geleitwort von Ernst Gottfried Mahrenholz, Ernst Reinhardt Verlag, München Basel 2004, ISBN 3-497-01693-4
- Udo Benzenhöfer: Der gute Tod? Euthanasie und Sterbehilfe in Geschichte und Gegenwart, Verlag C.H. Beck, München 1999, ISBN 3-406-4218-6
- Bioskop-AutorInnenkollektiv: "Sterbehilfe". Die neue Zivilkultur des Tötens?, Mabuse-Verlag, Frankfurt/M. 2002, ISBN 3-935964-02-1
- Chris G. Docker, DGHS(Hrsg): Selbsterlösung durch Medikamente, Gelka-Verlag, Augsburg 1993
- Klaus Dörner: Tödliches Mitleid. Zur sozialen Frage der Unerträglichkeit des Lebens. Paranus Verlag, Neumünster 2002
- Ludger Fittkau: Autonomie und Fremdtötung. Sterbehilfe als Sozialtechnologie, Mabuse-Verlag, Frankfurt/M. 2006, ISBN 3-938304-18-9
- Hans Grewel: Lizenz zum Töten. Der Preis des technischen Fortschritts in der Medizin, Klett-Cotta, Stuttgart 2002, ISBN 3-6089-4039-1
- Julius Hackethal: Humanes Sterben. Mitleidstötung als Patientenrecht und Arztpflicht, Herbig, München 1988, ISBN 3-7766-1555-9
- P.G. Winfried Hochgrebe (Hrsg.): Legalisierung der aktiven Sterbehilfe in der Bundesrepublik Deutschland? Eine Analyse der aktuellen Diskussion, BoD, Norderstedt, 2005, ISBN 3-8334-0598-8
- Franz J. Illhardt u.a. (Hrsg): Sterbehilfe: Handeln oder Unterlassen?, Schattauer, Stuttgart 1998, ISBN 3-7945-1839-X
- Walter Jens, Hans Küng: Menschenwürdig sterben - Ein Plädoyer für Selbstverantwortung, mit Beiträgen von Dietrich Niethammer und Albin Eser, 2. A., Piper, München Zürich 1995, ISBN 3-492-03791-7
- Thomas Klie und Johann-Christoph Student: Die Patientenverfügung ? was Sie tun können, um richtig vorzusorgen. 7. Auflage. Verlag Herder, Freiburg 2004
- Herbert Maisch: Patiententötungen. Dem Sterben nachgeholfen, Kindler, München 1997, ISBN 3-463-40254-8
- Klaus Petersen: In Wuerde sterben? Nachdenken ueber den Tod. Books on Demand, Norderstedt 2005. ISBN 3-8334-3165-2
- Eberhard Schockenhoff: Sterbehilfe und Menschenwürde. Begleitung zu einem "eigenen Tod", Pustet, Regensburg 1991, ISBN 3-7917-1297-7
- Peter Singer: Leben und Tod. Der Zusammenbruch der traditionellen Ethik, Fischer, Erlangen 1998, ISBN 3-89131-120
- Oliver Tolmein: Selbstbestimmungsrecht und Einwilligungsfähigkeit. Der Abbruch der künstlichen Ernährung bei Patienen im vegetative state in rechtsvergleichender Sicht, Mabuse-Verlag, Frankfurt/M. 2004, ISBN 3-935964-73-0
- Wolf Wolfensberger: Der neue Genozid an den Benachteiligten, Alten und Behinderten. Gütersloh
- Gabriele Wolfslast, Christoph Conrads (Hrsg): Textsammlung Sterbehilfe, Springer, Berlin, 2001, ISBN 3-540-67835-2
- http://www.betreuerlexikon.de/buchlinks.htm#sterbehilfeLiteraturübersicht zur Sterbehilfe
Weblinks
- Grundsätze der Bundesärztekammer zur ärztlichen Sterbebegleitung (2004)
- Rechtsprechungsübersicht zur Sterbehilfe im Online-Lexikon Betreuungsrecht
- kritische Thesen zur aktiven Sterbehilfe
- Dokumente- und Textesammlung zu Hospizarbeit und Sterbebegleitung contra Sterbehilfe und Euthanasie
- Kritische Texte zu aktuellen Sterbehilfe-Themen von Oliver Tolmein
- Euthanasie im Dritten Reich
- Verfassungsrechtliche Stellungnahme zur Sterbehilfe der Humanistischen Union
- http://www.buber.de/christl/unterrichtsmaterialien/euthanasie.html
- Deutsche Gesellschaft für Humanes Sterben (DGHS)
- Legalisierung der aktiven Sterbehilfe in der Bundesrepublik Deutschland?
- Stellungnahmen der Deutschen Hospiz Stiftung
- Hintergrundinformationen von Bioskop
- Position des Humanistischen Verband Deutschlands zur Autonomie am Lebensende und weiterführende Links zur Debatte in Deutschland und Situation in Nachbarstaatenbe:?????????
en:Euthanasia
eo:E?tanazio
es:Eutanasia
et:Eutanaasia
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he:???? ???
it:Eutanasia
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sv:Eutanasi
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