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Unter therapeutischem Klonen (besser: Klonen zu therapeutischen Zwecken) versteht man eine Methode, die ausgehend von einem Klonvorgangbeim Menschen, totipotente(embryonale) Stammzellenerzeugt. Der Embryowird dabei zerstört. Diese Stammzellen könnten dann zur Behandlung verschiedener Krankheitenverwendet werden. Der einzige Unterschied zum reproduktiven Klonenist, dass der geklonte Embryo nicht in eine Gebärmuttereingesetzt wird und sich daher nicht zu einem vollständigen Menschenentwickeln kann.
Inhaltsverzeichnis
- 1 Methode
- 2 Möglichkeiten der Technik
- 3 Ethische Diskussion
- 4 Siehe auch
- 5 Weblinks
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Methode
Wie beim reproduktiven Klonenwird einer in vitrobefruchteten Eizelle (IVF) - die Eizelle dafür stammt vom Patienten selbst oder von einer Eizellspende(man beachte, dass diese Methode ohne Hilfe einer Eizellspenderin nur von einer Frau vor der Menopausein Anspruch genommen werden kann) - zuerst der Zellkernentnommen und anschließend durch den Zellkern einer ausdifferenzierten Körperzelle des Patienten ersetzt (Zellkernübertragung). Nach einem elektrischen oder chemischen Stimulus, der den Entwicklungsablauf dieser Zelle einleitet, wird nach wenigen Zellteilungen der Embryo zerstört und die einzelnen Zellen in Kultur gebracht. Mit Hilfe geeigneter chemischer und biologischer Stimuli (Wachstumsfaktoren) lassen sich aus diesen Stammzellen möglicherweise jede Gewebeartvielleicht sogar ganze Organezüchten, oder die Stammzellen werden direkt in den Körper des Patienten eingebracht. Bis zum Jahr 2004 ist noch von keiner erfolgreichen Behandlungen mit dieser Methode berichtet worden.
Es wäre allerdings auch möglich, bei in vitro befruchteten Embryonen vor dem Einpflanzen in die Gebärmutter eine Zelle zu entnehmen, was auch einem Klonen entspricht, ähnlich wie bei der Präimplantationsdiagnostik, und sie eingefroren zu konservieren. Diese totipotente Stammzelle könnte von dem Menschen von dem sie stammt, in dessen weiterem Leben zur Behandlung einer Krankheit verwendet werden.
Möglichkeiten der Technik
Der Vorteil dieser geklonten embryonalen Stammzellen liegt zum einen gegenüber adulten pluripotentenStammzellen in der (zur Zeit noch) größeren Vielfalt an züchtbaren Gewebearten und zum anderen gegenüber fremder bereits existenter embryonaler Stammzellen (z.B. aus überzähligen Embryonen von IVF-Versuchen) in der weitgehend vollständigen genetischenIdentität dieser Stammzellen mit dem Patienten (nur das Genomder Mitochondrien(ca. 0,002% des Gesamtgenoms) entspricht bei einer fremden Eizellspende nicht dem Genom des Patienten). Damit ist eine immunologischeAbwehrreaktion des Empfängerkörpers weitgehend ausgeschlossen. Gefahren wie das Entstehen von Tumoren(Krebs) durch diese Stammzellen, sind noch nicht abschätzbar und müssten vor einer Anwendung dieser Methode am Menschen wohl erst noch abgeklärt werden.
Ethische Diskussion
Während weltweit weitgehend Einigkeit besteht, dass das Reproduktive Klonen zu ächten ist und verboten sein sollte, so herrscht über die Zulässigkeit des therapeutischen Klonens erbitterter Streit, der sogar vor der UNO ausgetragen wurde. Dort hat man sich im Rechtsausschuss nicht auf ein Konvention zum Verbot des Klonens einigen können, weil etwa 60 vornehmlich katholisch geprägte Staaten unter der Führung Costa Ricas(u.a. gehörten zu dieser Gruppe auch die Bush-Regierung der USA) damit zugleich ein weltweites Verbot des therapeutischen Klonens verbinden wollte. Ebenso wenig fand der entgegengesetze Vorschlag Belgiens die notwendige 2-Drittel-Mehrheit der 191 Mitgliedsstaaten, der die Regelung des therapeutischen Klonens den einzelnen Staaten freistellen wollte. Nun soll eine unverbindliche Deklaration erarbeitet werden, die diesen Streit in der Schwebe lässt.
In Deutschland ist das therapeutische Klonen nach § 2 Abs. 1 Embryonenschutzgesetzstrafbar, weil durch die Entnahme der embryonalen Stammzellen aus dem jungen Embryo in vitro der Embryo nicht einem seiner Erhaltung dienendem Zweck verwendet wird.
Damit ist aber nicht gesagt, dass diese Form des Klonens für alle Zeiten unzulässig ist, weil der Gesetzgeber (Bundestag und Bundesrat) das Embryonenschutzgesetz entsprechend ändern könnten. Das wäre nur dann wiederum ausgeschlossen, wenn das therapeutische Klonen zugleich gegen die Menschenwürde des Embryos in vitro verstieße.
Diese Frage nach dem grundrechtlichenund bioethischenStatus eines Embryos in vitro vor der Einnistung in den Mutterleib ist heillos umstritten und auch vom Bundesverfassungsgericht noch nicht geklärt. Die herrschende Meinung nimmt an, dass mit der Verschmelzung von Ei- und Samenzelle ein menschliches Leben entsteht, das sich von da an als Mensch weiterentwickelt und dem deshalb auch der Schutz der Menschenwürde nach Art. 1 GG zukommt. Dieser früheste Zeitpunkt, ab dem ein Lebensschutz jedenfalls begründbar erscheint, liegt auch dem Grundgedanken des Embryonenschutzgesetzes zu Grunde.
Allerdings ist auch in Deutschland die Ansicht im Vordringen begriffen, die den Lebensschutz des GG mit der Nidation, also der Einnistung des Embryos in den mütterlichen Organismus, einsetzen lässt. Das legen Erkenntnisse der medizinischen Anthropologie nahe, nach denen eine Wechselwirkung zwischen Embryo und Mutterkörper erforderlich ist, damit sich der Embryo überhaupt zu einem Menschen entwickeln kann. Ohne diesen Impuls, ohne Nidation entsteht niemals ein Mensch, der Embryo entwickelt sich gleichsam ins Nichts.
Siehe auch
- Klonen
- Embryogenese
- Stammzellen
- Reproduktives Klonen
- Embryonenschutzgesetz
- Bioethik
Weblinks
- Website des Deutschen Referenzzentrums für Ethik in den Biowissenschaften, Stand 2002
- Ian Wilmut: Plädoyer für das therapeutische Klonenda:Terapeutisk kloning
en:Therapeutic cloning
fr:Clonage thérapeutique
Seitenkategorien: Gentechnologie| Medizinethik
Dieser Artikel basiert auf dem Artikel Therapeutisches Klonen aus der freien Enzyklopädie Wikipedia und steht unter der GNU-Lizenz für freie Dokumentation. In der Wikipedia ist eine Liste der Autoren verfügbar.
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