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Ein Streustrahlenraster (umgangssprachl. auch Röntgenraster) ist eine Vorrichtung in der Röntgentechnik, die vor dem Bildempfänger (Bildschirm, Detektoroder Film) angebracht ist und den Einfall von Streustrahlung auf diesem reduziert. Dadurch wird der Kontrast des Röntgenbildes erhöht. Das erste Streustrahlenraster wurde 1913 von Gustav Peter Buckyentwickelt (Bucky-Blende).
Streustrahlen entstehen überwiegend durch Ablenkung der Röntgenstrahlen im durchleuchteten Objekt. Die das Bild erzeugende Strahlungist direkt von der Röntgenröhreauf den Bildträger gerichtet, Streustrahlung jedoch beliebig.
Das Raster ist wie eine Lamellenjalousie aus schmalen Streifen von stark absorbierendem Material (meist Bleifolie) und durchlässigen Abstandhaltern (Spacern aus Aluminium, Kunststofffolie, Fasermaterial o. ä.) aufgebaut. Die Streifen stehen parallel zur Strahlung. Die erwünschte gerichtete Strahlung kann die Spacerstreifen durchdringen, Streustrahlung bleibt in den Bleistreifen hängen. Raster können aus (auf die Röntgenröhre fokussierten) unterschiedlich geneigte Streifen oder parallelen Streifen aufgebaut sein, parallele Raster haben zum Rand Abschattungen und eignen sich nur für grössere Fokusabstände. Um Streustrahlen in beiden Dimensionen zu reduzieren, werden zwei Raster im rechten Winkel benötigt, ein Wabenraster oder anderes zweidimensionales Raster. Um keine streifige Abbildung zu erhalten, wird das Raster leicht gerüttelt.
Die Kenngrößen für Röntgen-Streustrahlenraster sind in Deutschland in der DIN-Norm 6826 festgelegt. Die kontrastverbessernde Wirkung eines Streustrahlenrasters kann an dessen Selektivität (Quotient aus Primärstrahldurchlässigkeit und Streustrahlendurchlässigkeit) abgelesen werden. Der Belichtungszeitverlängerungsfaktor gibt an, um welches Maß die Belichtungszeit erhöht werden muss, um mit Raster die gleiche Schwärzung zu erzielen wie ohne Raster. Er erlaubt eine Berechnung der durch das Raster erhöhten Strahlendosis.
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