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Unter dem Begriff Kontrakturversteht man eine Gelenkfehlstellung, die ätiologischauf Veränderungen der beteiligten anatomischen Strukturen zurückgeht. Tritt eine Einsteifung infolge degenerativer Gelenkveränderungen (Arthrose) auf, so spricht man von Ankylose. Bei Kontrakturen ist die Stellung der Gelenke unwillkürlich und meist irreversibel.
Kommt es zu einer Gelenkfehlstellung in Beugehaltung (Flexion) des Gelenks, spricht man von einer Beuge- oder Flexionskontraktur. Generell kann jedes Gelenk von einer Beugekontraktur betroffen sein. Typische Beispiele für Beugekontrakturen der Hand sind die Kamptodaktylie(Kontraktur im proximalen Interphalangealgelenk des Kleinfingers) und der Morbus Dupuytren(meist mehrere Finger betroffen), im Fußbereich treten sie in Form der Hammerzeheauf, bei der es zu einer Kontraktur im proximalen und/oder distalen Interphalangealgelenkder großen Zehe kommt.
Häufig gehen Gelenkfehlstellungen auf Einsteifung der Gelenke infolge mangelnder Mobilität (Ruhesteifigkeit) zurück. Hiervon sind vorwiegend die großen Gelenke wie Ellbogen-, Knie- und Hüftgelenk betroffen.
Die zu Kontrakturen führenden strukturellen Veränderungen sind Muskel- oder Sehnenverkürzungen (myogeneund tendogeneForm), die kongenital, posttraumatisch oder idiopathischauftreten. Gefürchtet sind Narbenbildungen, die zu Hautschrumpfungen (dermatogen) und folglich zu Kontrakturen führen können. Eine weitere Form stellt die neurogeneForm dar, die im Rahmen eines Schlaganfalls (Apoplex) oder bei zerebralerIschämieauftreten kann und ursächlich auf fehlende nervale Innervationvon gelenknahen Muskeln zurückgeht. Kommt es zu einer Gelenkfehlstellung infolge operativer Versteifung, spricht man von einer Arthrodese.
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