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Leichenschau

Die Leichenschau ist die Untersuchung der sterblichen Überreste eines Menschen zur Bestimmung der Ursachen und näheren Umstände eines Todes.

Die Leichenschau fällt in die Schnittmenge zwischen Rechtswissenschaftund Medizin. Sie ist als Teilgebiet der Rechtsmedizinanerkannt.

Gesetzlich ist die Leichenschau in der Bundesrepublik Deutschland der konkurrierenden Gesetzgebung unterworfen. Die Materie ist weitestgehend durch Landesgesetze geordnet und wird nicht bundeseinheitlich gehandhabt.

Eine innere Leichenschau wird als Obduktion, Autopsie, Nekropsie oder Sektion bezeichnet.

Inhaltsverzeichnis

  • 1 Aufgaben
  • 2 Kritik
  • 3 Geschichte
  • 4 Literatur
  • 5 Siehe auch
  • 6 Hinweis

Aufgaben

Die äußerliche Betrachtung der Leichesollte schon am Auffindeort (der nicht zwingend ein Tatort sein muss) vorgenommen werden; auf jeden Fall müssen sichere Todeszeichen, also Totenflecke, Totenstarre, Fäulnisoder "mit dem Leben nicht vereinbare Verletzungen" festgestellt werden. Die Leiche muss für die vorgeschriebene äußere Leichenschau vollständig entkleidet sein. Gegen diese Vorgabe wird häufig verstossen, da es erhebliche Mühe bereitet und allein kaum zu schaffen ist. Unter entsprechender Beleuchtung - evtl. nach Transport des Leichnams in ein rechtsmedizinisches Institut - versucht man dann, eine Einteilung der Todesartvorzunehmen: natürlich oder nicht-natürlich. In einigen Bundesländern kann auch die ungeklärte Todesart auf dem Totenscheinvermerkt werden. Spricht nichts gegen die Annahme, dass der Auffindeort auch der Sterbeort ist, so kann durch Temperaturmessung der Umgebung und der Körperkerntemperaturauch die Todeszeit relativ genau bestimmt werden.

Besteht schon bei der Auffindung der Leiche der Verdacht, es könnte sich um einen nichtnatürlichen Todesfall handeln, so ist die Polizeibzw. die Staatsanwaltschaftsofort zu verständigen. Zur sicheren Bestimmung der genauen Todesursache oder des zugrunde liegenden Kausalverlaufes wird die innere Leichenschau (Sektion bzw. Obduktion) vorgenommen (siehe dort).

Die Klärung der Todesursache wird durch Vorkenntnisse des Gesundheitzszustandes und der Umstände des Todes stark erleichtert, kann jedoch wirklich zweifelsfrei nur durch eine innere Leichenschau erfolgen - auch wenn selbst dann noch immer Fälle ungeklärt bleiben können (wenn man einfach keine konkrete Todesursache rekonstruieren kann), so z.B. bei unvollständig erhaltenen oder weitgehend zersetzten Leichen, aber auch beim plötzlichen Kindstod, der eine Ausschlussdiagnoseist. (Siehe hierzu auch den (bisher nur postulierten) psychogenen Tod).

Kritik

Ärzte und Strafverfolger kritisieren häufig, dass es keine bundeseinheitliche Regelungen der Leichenschau gebe. Zum anderen bestehen Mängel in der ärztlichen Ausbildung; auch wird durch die Schließung von Rechtsmedizinischen Instituten die Gefahr erhöht, dass mehr Todesfälle als fehlerhaft natürlich angenommen werden. Die kriminologischenSchätzungen nehmen inzwischen eine Dunkelziffer zwischen 1:1,5 - 1:8 an (die konservative Schätzung besagt, dass auf einen festgestellten unnatürlichen Todesfall 1,5 fehlerhaft als natürliche Todesfälle kommen).

Geschichte

Die gerichtliche Leichenschau (also durch den Richterausgeübt) wird aus dem 13. Jahrhundert überliefert. Der Sachsenspiegelverbietet das Begraben der Leiche ohne Besichtigung durch den Richter; zeitweilig verkommt das Leichenschauwesen durch die Wirren von Kriegen: So wird die Leichenschau von beliebigen Personen durchgeführt. Die Partikularinteressen der deutschen Länder haben sich bis heute fortgesetzt, wenn auch seit der Mitte des 20. Jahrhunderts die Leichenschau nur noch durch Ärzte vorgenommen werden darf.

Literatur

  • Dominik Groß: Die Entwicklung der inneren und äußeren Leichenschau in historischer und ethischer Sicht, Königshausen & Neumann: Würzburg, 2002, ISBN 3-8260-2177-0
  • Burkhard Madea: Die ärztliche Leichenschau: Rechtsgrundlagen, praktische Durchführung, Problemlösungen, Springer: Berlin, 1999, ISBN 3-540-64476-8

Siehe auch

Bild:Portal.gif Portal: Tod

Hinweis

In Österreichwird die Leichenschau als Leichenbeschau bezeichnet.en:Autopsy fr:Autopsie id:Otopsi nl:Autopsie pl:Sekcja zw?ok

Von "http://de.wikipedia.org/Leichenschau"



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