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Sequester

Der Sequester verwahrt für mehrere Personen gemeinschaftlich eine bei ihm hinterlegte Sache. Der Sequester soll nach Abschluss der Rechtsstreitigkeiten zwischen den hinterlegenden Personen, die Sache an denjenigen herausgeben, der von ihnen der Berechtigte ist.

Im Rahmen der Zwangsvollstreckungwird der Sequester als Treuhänder für den Schuldner (als dessen Vertreter) ? anders als der Gerichtsvollzieherfür den Gläubiger ? tätig. Die Sequestration erstreckt sich dabei lediglich auf unbewegliche Sachen.

Dem Rechtspflegerobliegt es, den zuständigen Sequester zu bestellen.

Bild:Icon-Rechtshinweis-blau2-Asio.png Bitte beachten Sie auch den Hinweis zu Rechtsthemen!

In der Medizinbezeichnet Sequester ein abgestorbenes Gewebestück, das vom gesunden Gewebe demarkiert ist. Beispielsweise ein abgestorbenes Knochenstück bei einer Knochenmarkentzündung. Vorkommen z.B. bei der Osteomyelitis.

Von "http://de.wikipedia.org/Sequester"



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