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Supravital (Adjektiv, lateinischesKompositumaus supra~ / super~ - über~ und vitalis - lebendig) bedeutet wörtlich überlebend und ist ein Terminusvorwiegend der Rechtsmedizinbzw. Thanatologie. Das entsprechende Substantivist die Supravitalität.
Man bezeichnet damit Vorgänge, die im Sterbeprozessablaufen, und zwar speziell während der Phase des intermediären Lebens, also nach Eintritt des Individualtodesbzw. des Lösens eines Organs oder Zellverbandes aus dem Organismus, aber noch vor dem absoluten Tod, dem Absterben der letzten Zelle.
So nennt man die selektive feingeweblicheFärbung von überlebenden Zellen nach Herauslösen aus einem Zellverbund eine Supravitalfärbung.
Auch spezielle Restfunktionen supravitaler Gewebe lassen sich in einem frühen postmortalen Stadium noch nachweisen, die so genannten supravitalen Reaktionen: Darunter fallen noch auslösbare Muskelkontraktionen z.B. der Pupillenoder der Skelettmuskulatursowie in gewisser Weise das Fortwähren der Reagibilitätdes Blutgerinnungssystems, der Spermienoder immunologischePhänomene wie die Graft-versus-Host-Reaktiongewisser transplantierter Gewebe im "neuen" Wirtskörper.
Siehe auch intermediäres Leben, pränatal, perinatal, postnatal, präfinal, postmortal
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