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Totenfürsorge

Die Totenfürsorge ist das gewohnheitsrechtlich verbürgte Recht und zugleich die Pflicht, sich um den Leichnam eines Verstorbenen zu kümmern. Sie beinhaltet das Verfügungsrecht über die Leicheund enthält insbesondere die Pflicht, die Bestattungdes Verstorbenen zu veranlassen.

Totensfürsorgepflichtig sind insbesondere der Ehegattedes Verstorbenen und seine Verwandtenin gerader Linie.

Zur Bestattung sind in den einzelnen Bundesländern Bestattungsgesetzeerlassen worden.

Die Totenfürsorge umfasst auch die Art der Bestimmung der Bestattung, sofern der Verstorbene zu Lebzeiten keine eigenen Verfügungen (z.B. in einem Testament) getroffen hat. Auch strafrechtliche Ansprüche, die den Verstorbenen betreffen (z.B. Verunglimpfung des Andenkens Verstorbener, Störung der Totenruhe usw.) können von den Totenfürsorgepflichtigen wahrgenommen werden.


Siehe auch unter

Sterbefall, Tod, Bestattung, Bestattungsrecht, Friedhof, Bestattungsvorsorge, Bestattungsvorsorge, Testament, Erbrecht, Todeserklärung, Testament, Leichenschau, Obduktion,

Literatur

  • Das Todesfall- und Bestattungsrecht. Alle Gesetze des Bundes und der Länder, Stand 1.8.2005
  • Zimmermann: Rechtsfragen bei einem Todesfall (Taschenbuch)
  • Gaedke: Handbuch des Friedhofs- und Bestattungsrechtes
  • Bestattungsgesetz Baden-Württemberg (Kommentar)
  • Bestattungsgesetz NRW (Kommentar)
  • Bestattungsgesetz Thüringen (Kommentar)
  • Thüringer Bestattungsgesetz (Kommentar)
  • Bestattungsgesetz Sachsen-Anhalt (Kommentar)

Weblinks

  • Bestattungsgesetz Bayern
  • Bestattungsgesetz Berlin (PDF)
  • Bestattungsgesetz Brandenburg
  • Bestattungsgesetz Hamburg
  • Bestattungsgesetz Mecklenburg-Vorpommern
  • Bestattungsgesetz NRW (PDF)
  • Weiterer Text Bestattungsgesetz NRW (PDF)
  • Bestattungsgesetz Rheinland-Pfalz
  • Sächsisches Bestattungsgesetz (PDF)
  • Bestattungsgesetz Sachsen-Anhalt (PDF)
  • Bestattungsgesetz Thüringen (PDF)
  • Bestattungsrecht der Bundesländer via www.postmortal.de (Achtung: nicht immer ganz aktuell)
  • Weitere Hinweise zum Todesfall- und Bestattungsrecht
  • Bundesverband der Bestattungsunternehmen
  • Recht auf Bestattung von fehlgeborenen und abgetriebenen Kindern
  • Bestattungsgesetz Wien
  • Darstellung von Bestattungsregelungen bei Fehlgeburten



Bild:Icon-Rechtshinweis-blau2-Asio.png Bitte beachten Sie auch den Hinweis zu Rechtsthemen!
Von "http://de.wikipedia.org/Totenf%C3%BCrsorge"



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