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Betreutes Wohnen

Als betreutes Wohnen werden Wohnformen bezeichnet, in denen Menschen, unter anderem alte Menschen, psychischKranke, Behinderteoder Jugendlichevon Sozialarbeiternbzw. Psychologen, Erziehern, Therapeutenoder Pflegekräften dahingehend betreut werden, dass bei gleichzeitiger Unterstützung zur Bewältigung der individuellen Probleme die größtmögliche Autonomiegewährleistet wird.

Wohnformen

Es gibt verschiedene Formen der Betreuung, je nach individuellem Bedarf. So gibt es Personen, die in ihrer eigenen Wohnungleben und Unterstützung von ihrem Einzelfallhelferoder einem ambulanten Pflegedienst erhalten, je nach Bedarfwenige Stunden pro Woche oder mehr. Hierbei ist oft nur wichtig, das die zu betreuende Person an ihre regelmäßige Pflichten erinnert wird, also eine Hilfestellung für alltägliche Erledigungen erfährt.

Eine andere Form ist das gemeinsame Zusammenleben in therapeutischen Wohngemeinschaften. Auch hier gibt es Unterschiede im Grad der Betreuung. Hierbei kann grob unterschieden werden zwischen Rund-um-die-Uhr-Betreuung und Betreuung, die nur tagsüber bzw. zu bestimmten Zeiten stattfindet.

Besonders in therapeutischen Wohngemeinschaften betrifft der Aufgabenbereich der Betreuer häufig sehr viele Details im täglichen Leben. Hierzu zählen viele lebenspraktische Dinge wie Körperhygiene, Sauberkeit der Wohnräume, Umgang mit Geld und auch Einkäufe, auch das nach individuellem Bedarf.

Oft werden psychologische Beratungen angeboten, um Konflikte zu meistern. In vielen Wohngemeinschaften gibt es regelmäßige Gruppenversammlungen, in denen die Gruppe betreffende Angelegenheiten geklärt werden.

Es gibt Konfliktberatungbei Auseinandersetzungen der Bewohner untereinander oder mit den Betreuern.

Ziele

Oberstes Ziel ist, den Betroffenen so wenig Verantwortung wie nötig abzunehmen, um sie dabei zu fördern, ihr Leben selbstständig zu gestalten bzw. eine Unterbringung in einem Altenheimoder Altenpflegeheim zu vermeiden oder so weit wie möglich hinauszuschieben.

Bei vielen psychisch Kranken wird angestrebt, ihnen später ein Leben außerhalb der Betreuung zu ermöglichen, ihnen Hilfestellung zu gewährleisten, sich wieder in die Gesellschaft einzugliedern und nach Möglichkeit auch wieder in einen Beruf zu finden.

Recht

Rechtsgrundlagen finden sich im SozialgesetzbuchIX (Rehabilitation und Teilhabe behinderter Menschen) in § 55 Abs. 2 Nr. 6. Hier werden im Rahmen der Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft (Eingliederungshilfe) für Menschen mit Behinderung "Hilfen zu Leben in betreuten Wohnmöglichkeiten" als Leistungen genannt. Daraus können sich Ansprüche auf Sozialleistungen im Rahmen der Eingliederungshilfe (SGB XII) ergeben, das sogenannte "Betreute Wohnen", worunter meist die o.g. ambulanten Beratungsleistungen und sozialen Dienstleistungen verstanden werden.

Von "http://de.wikipedia.org/Betreutes_Wohnen"



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