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Die Pflegekasse lässt durch den MDK (Medizinischer Dienst der Krankenkassen) prüfen, ob überhaupt eine Bedürftigkeit zur Aufnahme in ein Pflegeheim besteht, die so genannte Heimpflegebedürftigkeit.
Bei dieser Begutachtung muss nicht zwangsläufig eine Pflegestufe1 (46 Minuten) ermittelt werden. Auch wer weniger als 46 Minuten Hilfe bei den Verrichtungen des täglichen Lebens benötigt, kann heimpflegebedürftig sein.
Zu beachten ist, dass auch Pflegestufe 0 eine Pflegestufe ist.
Die Richtlinien zur Heimpflegebedürftigkeit sind in § 68 BSHG (Bundessozialhilfegesetz) geregelt.
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