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| Dieser Artikel stellt die Situation in Deutschlanddar. Hilf mit, die Situation in anderen Ländern zu schildern.
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Bild:Inneres einer historischen Apotheke.jpg Verkaufsraum einer Apotheke um 1900
Als Apotheke wird heute ein Ort bezeichnet, an dem Medikamenteverkauft, geprüft und ? zum kleinen Teil ? hergestellt werden.
Inhaltsverzeichnis
- 1 Allgemeines
- 2 Geschichte
- 3 Apothekensymbole
- 4 Gesetzliche Regelungen
- 5 Apothekenpflicht
- 6 Filialapotheke
- 7 Versandapotheke
- 8 Siehe auch
- 9 Weblinks
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Allgemeines
Das Wort stammt aus dem Griechischen, bedeutet wörtlich nur "Abstellraum" und wurde in Klöstern für den Raum (lat. gespr.: "apotheca") benutzt, der zur Aufbewahrung von Heilkräuternverwendet wurde. Gesetzlicher Auftrag der Apotheke ist es, die Arzneimittelversorgung der Bevölkerung sicher zu stellen. Deshalb darf die Apotheke nur von einem staatlich geprüften Apothekergeführt werden.
Da es sich bei Medikamenten um Waren besonderer Art handelt, die oft Erklärung und Beratung im besonderem Ausmaß verlangen, dürfen sie nur in Apotheken und nur von pharmazeutisch ausgebildetem Fachpersonal (Apotheker, Apothekerassistenten (früher: Vorexaminierte), Pharmazie-Ingenieuroder pharmazeutisch-Technische Assistenten (PTA)) verkauft werden. Einschränkungen bezüglich des Ortes gibt es zwischenzeitlich in Form der Versandapotheke.
Geschichte
Die Vorläufer der Apotheken waren im 8.und 9. Jahrhundertansässige Gewürzhändler im Vorderen Orient.
Die ersten "Apotheken" in Deutschland wurden von Kaufleuten, die mit Heilkräutern und Gewürzen Handel trieben, als eine Art Kolonialwarenladen betrieben.
1241wurde vom Stauferkaiser Friedrich II.das "Edikt von Salerno" (auch "Constitutiones" oder Medizinalordnung) erlassen: die erste gesetzlich fixierte Trennung der Berufe Arzt und Apotheker. Ärzte durften keine Apotheke besitzen oder daran beteiligt sein. Arzneimittelpreise wurden gesetzlich festgeschrieben um Preistreiberei zu verhindern. Das Edikt von Salerno wurde Vorbild der Apothekengesetzgebung in ganz Europa.
Nach der Erlassung der Medizinalordnungvon 1241entstanden städtische Apothekenordnungen, in denen festgelegt wurde, dass Apotheken nur zum Verkauf von Arzneien gegründet werden dürfen.
Im Laufe des 14. Jahrhundertwandeln sich die Apotheker vom fliegenden Händler zum wohlhabenden Patrizier, der nicht nur Heilpflanzen, Gewürze und Drogen verkauft, sondern auch selbst Arzneimittel in der Offizin(lat. officina) herstellt.
Später verlagert sich die Arzneimittelherstellung von der Offizin ins Labor, und noch heute wird der Verkaufsraum einer Apotheke als Offizin bezeichnet.
Im 17.und 18. Jahrhundertentwickelten sich die deutschen Apotheken vom Ort der Arzneimittelherstellung bedingt durch das Wissen über die Chemie auch zu einem Ort der Arzneimittelerforschung. Vor allem in Berlin konzentrierte sich die pharmazeutisch-chemische Forschung und Lehre in Deutschland.
Durch die Errungenschaften der Pharmaunternehmenbeginnt Ende des 19.und Anfang des 20. Jahrhundertseine Umstellung der deutschen Apotheke. Anstatt Arzneimittel selbst herzustellen, beschäftigt sich die Apotheke zunehmend mit der Prüfung der Qualitätund Identitätvon Arzneimitteln und der Beratung rund um Arzneimittel.
Nach Ende des 2. Weltkriegswurde in Deutschland die Niederlassungsfreiheitfür Apotheken eingeführt, das heißt, dass jeder Apotheker eine Apotheke am Standort seiner Wahl unabhängig vom Bedarf eröffnen darf. Wegen der Arzneimittelpreisverordnung, die bisher einheitliche Arzneimittelpreise für ganz Deutschland festlegte, fand der Wettbewerb nur durch die Beratung der Kunden, aber teilweise auch durch die Gewährung von sog. Zugaben, statt.
Im 21. Jahrhunderthat sich die Apotheke oft zu einem leistungsfähigen und modernen Unternehmen gewandelt. In Deutschland versorgen rund 21.500 Apotheken an 365 Tagen im Jahr lückenlos die Bevölkerung mit Medikamenten. In Umfragen zur Kundenzufriedenheit belegen die deutschen Apotheken in der Regel vordere Plätze.
Apothekensymbole
Der Apothekenmörserwird auch als Urgerät der Apotheke bezeichnet, kam aber im Mittelalterauch in jedem Haushalt zum Einsatz. Er diente zur Zerkleinerung von Gewürzenund Drogen. Vor einer Vereinheitlichung hatten Apotheken oft das als Symbol, was sie im Namen führten (z.B. Adler-Apotheke). 1929/30siegte in einem Wettbewerb der Fa. Verunda das von der Bauhaus-Schule inspirierte "Drei-Löffel-Flasche"-Symbol, das bis zu einem neuen Wettbewerb 1936von etwa einem Drittel der Apotheken geführt wurde. Dann ließ ReichsapothekerführerSchmiererdas "Fraktur-A mit Man-Rune" als neues Symbol für alle deutschen Apotheken einführen. Der ursprüngliche Siegerentwurf hatte anstelle der "nordischen" Man-Rune ein neutrales weißes Kreuz. Nach dem Ende des 2. Weltkrieges wurde die Runenschrift verboten. Auf der Suche nach einer neuen Gestaltung für das deutschlandweit eingeführte und bekannte rote Symbol wurde 1951beschlossen, das "rote A" beizubehalten und die Giftschalemit Äskulapschlangeals Logo einzusetzen. Es wird auch vom deutschen Apothekerverband (DAV)geführt. Das angeblich einzige erhaltene Drei-Löffel-Symbol wird im Deutschen Apotheken-Museumim Heidelberger Schloßgezeigt. [1]
Dreilöffelzeichen, Entwurf: Rudolf Weber, Ende der 1920erJahre. Die Löffel sollen die Arznei symbolisieren, die man dreimal täglich einnehmen soll.
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Großes rotes A in Frakturschriftmit einem weissen Kreuz, Entwurf von: Paul Weise, 1936.
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früheres Apotheken-Gebäude in Solingen-Gräfrathmit der Man-Rune, aus der Zeit des Dritten Reiches.
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Apothekensymbol in Deutschland mit Äskulapstabund Giftkelch
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Gesetzliche Regelungen
Heute ist die Apotheke mehr denn je zahlreichen gesetzlichen Regelungen wie dem Arzneimittelgesetz, der Apothekenbetriebsordnungund dem Sozialgesetzbuch (Deutschland)unterworfen. Dies zwängt sie in ein enges Korsett, das wenig Spielraum für Preisverhandlungen und zusätzliche Leistungen (z. B. Versand von Arzneimitteln) lässt. Hauptaugenmerk der Apotheken sollte nach dem Selbstverständnis der Apothekerdie unabhängige Beratung der Patienten respektive Kunden sein. Oftmals geraten aber der Zwang nach Umsatzsteigerung und der Wunsch, das Beste für den Kunden zu tun, miteinander in Konflikt. Die Aufforderung zu freiem Wettbewerb der Apotheken untereinander mit einer legitimen Verbilligung von Arzneimittel sehen viele Apothekermit der Gefahr der schlechteren Beratung und eines schädlichen Mehrverbrauchs an Arzneimitteln für die Patienten verbunden.
Um diesem Problem zu begegnen, wurde die Preisbildung für verschreibungspflichtige Arzneimittel zum 1. Januar2004auf einen Festaufschlag umgestellt. Zugleich lockerte der Gesetzgeber die Regelungen für Apotheken und ließ das so genannte Mehrbesitzverbot sowie das Versandverbot fallen. Seitdem gibt es zahlreiche Versand- und Internetapotheken in Deutschland und im nahen Ausland, z. B. in den Niederlanden oder in Tschechien. Nunmehr ist es dem Apotheker erlaubt, bis zu drei Filialapotheken zu besitzen. Auch der Arzneimittelversand wurde erleichtert. Die Preisbindungfür freiverkäufliche Medikamente wurde aufgehoben.
Apothekenpflicht
Arzneimittel, die einer Beratung bedürfen und daher nur in Apotheken verkauft werden dürfen, unterliegen der Apothekenpflicht. Dadurch soll die Arzneimittelsicherheitgewährt werden. Ein Rezeptist dafür allerdings nicht erforderlich, solang das Medikament nicht auch verschreibungspflichtigist.
Die einfache Apothekenpflicht regelt sich nach § 43 Arzneimittelgesetz.
Filialapotheke
Seit dem 1. Januar 2004 dürfen in Deutschland Apotheker Filialapotheken betreiben oder gründen.
Folgende Einschränkungen existieren:
- Jeder Apothekeninhaber kann bis zu 3 Filialapotheken betreiben (eingeschränkter Mehrbesitz).
- nur ein Apotheker mit einer Hauptapotheke, in der er selbst verantwortlich tätig ist, kann eine Filialapotheke gründen.
- Die Filialapotheken müssen im gleichen oder benachbarten Kreis (geographisch) liegen.
- Filialapotheken sind in sachlicher und personeller Hinsicht genauso auszustatten wie eine Vollapotheke.
- für die Filialen ist ein approbierter Apotheker als verantwortlicher Leiter der Apotheke zu benennen.
- Apotheker mit Filialapotheken dürfen sich ? in Anlehnung an krankenhausversorgende Apotheker ? ausschließlich durch angestellte Apotheker vertreten lassen. Eine Vertretung durch pharmazeutische Hilfskräfte ist dagegen unzulässig.
Abzugrenzen von Filialapotheken sind sogenannte Apotheken-Kooperationen. Die Kooperationen verfolgen im wesentlichen das Ziel, gemeinsame Werbeaktionen zu initiieren. Die teilnehmenden Apotheken bleiben dabei weitgehend selbstständig. Gesetzliche Bestimmungen über die Gesellschaftsform von Apotheken bleiben dabei unberührt. Der Apotheker bleibt dabei Freiberufler mit einem oder bis zu maximal 4 Gewerbebetrieben. Die derzeit (2005) bestehenden Apotheken-Kooperationen beschränken sich dabei auf gemeinsame Marketingaktionen. Daneben existierten Bestrebungen, die Kompetenz als Kooperation auf den gemeinsamen Einkauf und die Partnerschaft mit gesetzlichen Krankenkassen auszudehnen. Nennenswerte Kooperationen mit insgesamt etwa 7.000 Mitgliedern sind "vivesco", "meine apotheke", "parmapharm", "MVDA" und viele andere mehr. Weitergehende Konzepte in Hinblick auf mögliche Franchisekonzepte werden derzeit in der gesellschaftspolitischen Diskussion äußerst kritisch hinterfragt, da sie den Apotheker als Freiberufler mit seinem derzeitigen gesundheitspolitschen Auftrag in Frage stellen könnten.
Versandapotheke
Der Versandhandelmit Arzneimittelnist in Deutschland ausschließlich Apotheken erlaubt, die grundsätzlich in rechtlicher Hinsicht alle Voraussetzungen einer Apotheke ohne Versandhandel erfüllen müssen. Darüber hinaus muss bei der zuständigen Behördeeine Erlaubnis auf Zulassung zum Versandhandel gestellt werden. Diese wird in der Regel erteilt, wenn der Versandhandel in Hinblick auf die Räume der Apotheke keine Einschränkung des Apothekenbetriebes vermuten lässt. Die am Versandhandel mit Arzneimitteln teilnehmende Apotheke unterliegt allen in Deutschland geltenden gesetzlichen Einschränkung hinsichtlich Sozialgesetzgebung, Apothekenrechtund Heilmittelwerberecht. Im europäischen Auslandliegende Apotheken unterliegen dagegen nicht den in Deutschland geltenden Sozialgesetzen(SGB V). Auch die Einhaltung von werberechtlichenBeschränkungen kann im europäischen Ausland häufig nicht ausreichend eingeklagt werden.
Aus grundsätzlichen Erwägungen war der Versandhandel von Arzneimitteln in Deutschland bis 2003ausdrücklich untersagt. Das Verbot wurde erst Ende der 1990erJahre in das Apothekengesetzaufgenommen. Eine Klagevon Apotheken im europäischen Ausland wurde Ende 2003 zum Anlass genommen, den Versandhandel mit Arzneimitteln in Deutschland für Apotheken ab 1. Januar2004freizugeben. Zwar stellte der Europäische Gerichtshofkurz darauf fest, dass eine Einschränkung des Versandhandels zumindest von verschreibungspflichtigen Arzneimitteln in einem Mitgliedstaat der EUrechtens sei, was jedoch die generelle Aufhebung des Versandhandelverbotes für Arzneimittel in Deutschland nicht weiter beeinflusste.
In neuerer Zeit wird der Arzneimittelversand aus dem außereuropäischen Ausland kritisch hinterfragt. Die Sicherstellung von in Deutschland und Europa geltenden Standards ist beim Internetversandunter Umständen nicht gewährleistet. Inwiefern geltendes deutsches Arzneimittel- und Apothekenrecht auch auf europäische Versender übertragbar ist, wird künftig vor dem Europäischen Gerichtshof zu entscheiden sein.
Seit dem 21. Juni2005ist es nun amtlich: Mit der Veröffentlichung im BundesanzeigerNr. 113 (AZ 113 ? 5028-3) ist es erlaubt, aus den Niederlandenals auch aus dem Vereinigten KönigreichArzneimittel nach Deutschland zu versenden.
Im Originaltext heißt es:
- Das BMGShat auf der Grundlage einer europaweiten Erhebung festgestellt, dass zurzeit in den Niederlanden und im Vereinigten Königreich für den Versandhandel und den elektronischen Handel mit Arzneimitteln dem deutschen Recht vergleichbare Sicherheitsstandards bestehen. Für die Niederlande gilt dies, soweit Versandapotheken gleichzeitig eine Präsenzapotheke unterhalten. Apotheken aus anderen als den genannten Staaten, in denen diese Vergleichbarkeit derzeit nicht besteht, können eine Versandhandelserlaubnis für Arzneimittel nach dem Apothekengesetz beantragen.
Damit dürften die letzten rechtlichen Bedenken, die noch existierten, endgültig gefallen sein. Vorgeschrieben ist lediglich, dass ein approbierter Apotheker mit persönlicher Haftung benannt ist. Viele Tätigkeiten, wie z.B. das Freigeben der Aufträge oder das Bearbeiten von Problemfällen dürfen nur durch pharmazeutisches Fachpersonal durchgeführt werden. Die Vorschriften des Gesetzgeberssind hier eindeutig.
Andererseits müssen die gesamten logistischenProzesse sicher sein, sodass es zu keinen Falschlieferungen kommen kann. Hierzu sind intelligente Lösungen notwendig, die zum einen den Schutz des Patienten gewährleisten, gleichzeitig den Prozessablauf nicht behindern.
Siehe auch
Apothekennotdienst, Medikament, Pharmazie, Gesundheitssystem
Weblinks
Bild:Wiktionary-ico-de.png
| Wiktionary: {{{2|Apotheke}}} ? Wortherkunft, Synonyme und Übersetzungen
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- Datenbank mit den in den einzelnen EU-Staaten zugelassenen Medikamenten
- EMEA - Europäische Zulassungsbehörde für Medikamente
- Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände
- Portal der Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände
- Bundesverband Deutscher Krankenhausapotheker (ADKA) e.V.
- Deutsches Apothekenmuseum im Heidelberger Schloß
- Österreichische Apothekerkammer
- Österreichisches Umweltbundesamt(auch pharmazeutisch relevant)
- Portal des Schweizerischen Apothekervereins
- Übersicht zu Online Versandapotheken
- US-Behörde: Food and Drug Administration
- Das deutsche Apothekenzeichenin einem Karambolage-Beitrag auf artevom 22. Januar 2006ca:Farmàcia
da:Apotek
en:Pharmacy
eo:Apoteko
es:Farmacia
hu:Gyógyszerészet
ia:Pharmacia
ja:??
ko:??
nb:Apotek
nds:Aftheiken
nl:Apotheek
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sl:Farmacija
su:Farmasi
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