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Der Notdienst der Apotheken wurde geschaffen, damit jederzeit für dringende Fälle Arzneihilfe zur Verfügung steht. Deswegen sind einzelne Apothekenin einem rotierendem Turnusauch außerhalb der Öffnungszeiten notdienstbereit. In der Regel hängen im Schaufenster jeder Apotheke Informationen über die Notdienst-Apotheken der näheren Umgebung aus. Diese Aufstellung der diensthabenden Apotheken bezeichnet man auch als Notdienstkalender. Auch in den Tageszeitungen oder auf den Informationswebseiten der Städte und Landkreise werden diese Informationen verbreitet. Zusätzlich hierzu gibt es im Internet spezielle Apothekennotdienst-Suchseiten, in denen man über eine Umgebungssuche Notdienst-Apotheken ermitteln kann.
Inhaltsverzeichnis
- 1 Situation in Deutschland
- 2 Weblinks zur Suche von Apothekennotdiensten
- 2.1 in Deutschland
- 2.2 in Österreich
- 2.3 in der Schweiz
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Situation in Deutschland
In Deutschlandist zu beachten ist, dass außerhalb der normalen Öffnungszeiten eine ?Notdienstgebühr? erhoben wird, die seit dem 1. April20042,50 Euro beträgt. Die Notdienstgebühr wird ausschließlich außerhalb der gesetzlichen Ladenöffnungszeitenerhoben - also an Werktagenvon 20:00 - 6:00 Uhr, an Sonn-und Feiertagenrund um die Uhr sowie am 24. Dezember bis 6:00 Uhr und nach 14:00 Uhr, falls der 24. Dezember auf einen Werktag fällt. Diese Zeiten sind im im Ladenschlussgesetzgeregelt.
Die Notdienstgebühr wird nur ein mal pro Inanspruchnahme erhoben - unabhängig von der Anzahl der vorgelegten Rezepte oder der erworbenen Medikamente. Die Krankenkassenübernehmen die Notdienstgebühr, wenn der Arztdie Eilbedürftigkeit auf dem Rezeptvermerkt hat und das Rezept unverzüglich in der Apotheke eingelöst wird.
Weblinks zur Suche von Apothekennotdiensten
in Deutschland
- DAN - Netzwerk Deutscher Apotheker GmbH
- ABDA - Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände
in Österreich
in der Schweiz
- SAV - Schweizerischer Apothekerverband
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| Dieser Artikel stellt die Situation in Deutschlanddar. Hilf mit, die Situation in anderen Ländern zu schildern.
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