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Aut idem

Der Begriff aut idem stammt aus dem lateinischenund bedeutet wörtlich ?oder das Gleiche?. Im deutschen Gesundheitswesenkommt ihm eine besondere Bedeutung zu, da er regelt, wie ein Apotheker mit einem ärztlichen Rezeptumzugehen hat.

Inhaltsverzeichnis

  • 1 Konzept
  • 2 Umsetzung
    • 2.1 Pflichten der Apotheke
  • 3 siehe auch

Konzept

Die ursprüngliche Funktion des Rezeptzusatzes diente dem Zweck, die rasche Versorgung eines Patienten mit Medikamenten auch dann sicherzustellen, wenn das im Rezept namentlich genannte Medikament in der Apothekenicht vorrätig ist. Der Zusatz "aut idem" erlaubt es dem Apotheker in diesem Fall, dem Patienten anstelle des genannten ein anderes, wirkstoffgleiches Medikament auszuhändigen.

Auf einem Rezeptformular für Kassenpatienten dürfen bis zu drei Arzneimittel stehen. Am linken Rand enthält es untereinander drei "aut idem Kästchen", die der verschreibende Arzt ankreuzen kann.

Um nicht bundesweit neue Rezeptformulare drucken zu müssen, wurde die Bedeutung des "aut idem Kästchens" per Gesetz umgedreht. Nunmehr bedeutet ein Kreuzchen in diesem Kasten nicht mehr, dass auch ein anderes gleichwertiges Medikament vom Apotheker abgegeben werden kann, sondern dass kein anderes (billigeres) Medikament gegeben werden darf.

Der zunehmende Zwang zur Kostensenkung im Gesundheitswesen führte dazu, dass der Rezeptzusatz bei Medikamentenverordnungen für Mitglieder der Gesetzlichen Krankenversicherungeine zusätzliche Funktion erhielt: Apotheken sind nunmehr bei der Abgabe ärztlich verordneter Medikamenteverpflichtet, ein preisgünstiges Arzneimittel abzugeben, wenn der Arzt auf dem Rezept nur die Wirkstoffbezeichnung angegeben hat. Falls der Arzt namentlich ein teureres Arzneimittelverschrieben, jedoch die Ersetzung durch ein wirkstoffgleiches Medikament nicht durch Kennzeichnung auf dem Rezept ausgeschlossen hat, so muss der Apotheker ebenfalls das preisgünstigere Mittel abgeben.

Umsetzung

Die genaue Umsetzung der aut idem-Regelung in die Praxis wurde zwischen dem Deutschen Apothekerverbandund den Krankenkassen-Spitzenverbänden am 05. April 2004 mittels eines Rahmenvertrages vereinbart.

Pflichten der Apotheke

  • Hat der Arzt nur einen Wirkstoff verordnet, so stehen die drei günstigsten Arzneimittel, die der Verordnung entsprechen, zur Auswahl.
  • Hat der Arzt die Ersetzung eines Medikamentes durch ein wirkstoffgleiches Arzneimittel nicht ausgeschlossen, so stehen das verordnete und die drei preisgünstigsten Arzneimittel zur Auswahl, sofern Packungsgröße, Wirkstärke und Einsatzgebiet identisch sind.

siehe auch

Arzneimittelrichtlinien, Generika

Von "http://de.wikipedia.org/Aut_idem"



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