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Der Herstellungsleiter in der Pharmazie ist zuständig für die Herstellung, Lagerungund Kennzeichnungvon Arzneimitteln und für die Beifügung der Packungsbeilage.
Er muss unabhängig vom Kontrollleitersein. Er benötigt eine Approbationoder ein Zeugnis über eine nach abgeschlossenem Hochschulstudium der Pharmazie, Chemie, Biologie, Human- oder Veterinärmedizinabgelegte Prüfung und muss mindestens zweijährige praktische Erfahrung in der Arzneimittelherstellungoder Arzneimittelprüfung besitzen.
Seine Tätigkeit ist u.a. geregelt in §15 des Arzneimittelgesetzes.
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