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Ein Hörschaden ist ein unheilbarer Hörverlust, eine dauerhafte Beinträchtigung des menschlichen Hörvermögens. Man unterscheidet die altersbedingte Schwerhörigkeit Presbyakusisund die langsame Degeneration der schallempfindlichen Zellen im Ohrdurch übermässige Lärmeinwirkung.
Nach ISOTC43 führt ein äquivalenter Dauerschallpegel von 90 dB(A)bei einer 40 stündigen Exposition pro Woche nach 10 Jahren bei 10% der Belegschaft eines Unternehmens zu Lärmhörschäden (Verminderung des Sprachverständnisses), nach 20 Jahren bei 16%. Höhere Schallpegel sollten niemandem zugemutet werden, da ein Großteil der Beschäftigten geschädigt wird. Bis 80 dB(A) treten auch nach längerer Zeit keine Schwierigkeiten beim Verstehen von Sprache auf.
rechtliche Aspekte
Lärmschwerhörigkeit ist in den meisten Ländern eine anerkannte Berufskrankheit. Nach neuerer Rechtsprechung deutscher Gerichte besteht auch bei Veranstaltungen per Haftungsregeln eine Anspruch auf Schmerzengeldzahlung.
Wenn ein Besucher eines Rockmusik-Konzerts oder einer Diskothek vom Facharzt attestiert bekommt, dass sein Tinnitusoder geringere wochenlange Beeinträchtigungen seiner normalen Tätigkeit wegen krankhaften Pfeifens und Brummens in den Gehörgängen offenkundig auf Überreizung des Geräuschpegels, also auf Vernachlässigung der Verkehrsicherungspflichteines Veranstalters beruht, hat eine Klage gute Chancen vor Gericht.
- Das LandgerichtAugsburg hat im Juli 2004 den örtlichen Stadtjugendring(SJR) zu 9000 Euro Schmerzensgeld verurteilt, weil 2001 ein 16-jähriger Schüler beim Konzert sich einen schweren Gehörschaden zugezogen hatte, weil dieser im Laufe des Festivals längere Zeit nahe den Lautsprechertürmen gestanden hatte.
- Das Koblenzer Oberlandesgerichturteilte 2001 in genau gleicher Weise im Fall einer 13-jährigen Schülerin.
Siehe auch: Tinnitus, Haftung, Schmerzensgeld
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