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Der oder das Embryo (griechisch?????? [sächlich]), auch der Keim oder der Keimling, ist ein Lebewesen in der frühen Form der Entwicklung.
Bei höheren Pflanzenbesteht der Embryo aus Keimwurzel(Radicula), Sprossknospe(Plumula) und Keimblatt (Kotyledon) beziehungsweise Keimblättern (Kotyledonen). Im Rahmen der Keimungentwickelt sich aus ihm der Keimling.
Bei Tierenwird der sich aus einer befruchteten Eizelle(Zygote) neu entwickelnde Organismus als Embryo bezeichnet, solange er sich noch im Muttertieroder in einer Eihülle oder Eischale befindet.
Beim Menschen wird der Embryo nach Ausbildung der inneren Organe ab der neunten Schwangerschaftswoche als Fetus(auch Fötus geschrieben) bezeichnet.
Das Embryo besteht zunächst nur aus hyalinem Knorpel. Ab der sechten Lebenswoche fängt der hyaline Knorpel dann an zu verknöchern. Erst bei der Geburt sind alle Knochen fertig ausgebildet.
Inhaltsverzeichnis
- 1 Juristische Aspekte
- 2 Literatur
- 3 Siehe auch
- 4 Weblinks
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Juristische Aspekte
In der Rechtsprechung wird der Begriff Embryo allerdings anders verwendet. So ist die Forschung mit menschlichen Embryonen in etlichen Ländern bis zum 14. Lebenstag erlaubt. Bis zu diesem Zeitpunkt hat sich nach derzeit geltenden Definitionskritirien noch kein individueller Mensch entwickelt, da die Bildung des Primitivstreifensdes Zentralnervensystemserst nach dem 14. Entwicklungstag stattfindet. Manche Forscher sprechen daher in den ersten Lebenstagen eines Embryos von einem präembryonalen Stadium oder einem Präembryo, nicht aber von einem echten Embryo. Daraus leitet die Rechtsprechung eine abgeschwächte Verpflichtung ab, das Leben des Embryo bis dahin zu schützen.
Tierische und menschliche Embryonen werden von der Wissenschaft oft für experimentelle Zwecke genutzt. Für die medizinische Forschung werden aus menschlichen Embryonen und abgetriebenenFöten beispielsweise Stammzellengewonnen. In einigen Ländern ist das therapeutische Klonenzugelassen. Zur Rechtfertigung werden meistens folgende Argumente vorgebracht:
- Bis zum 14. Tag gebe es bei menschlichen Embryonen keine Individualität.
- Daraus ergebe sich, dass der Lebensschutzauf diesen frühen Embryonalstadien nicht so hoch angesetzt werden müsse, wie bei einem menschlichen Lebewesen, bei dem die Individualität feststeht, denn der Nutzen der Experimente an embryonalen Zellen für die Menschheitsei höher zu bewerten.
- Wenn die Experimente im eigenen Land verboten seien, würden sie in anderen Ländern gemacht, so dass es aus Gründen des wissenschaftlichen Fortschritts günstiger sei, die Versuche im eigenen Land zu erlauben.
Das österreichische Fortpflanzungsmedizingesetz von 1992und das deutsche Embryonenschutzgesetzvon 1990erlauben weder das therapeutische Klonen noch die Verwendung von Embryonen für therapeutische Zwecke. In Deutschland wird seitdem intensiv darüber diskutiert, ob die Forschung mit embryonalen Stammzellen nicht doch erlaubt werden sollte.
Literatur
Erich Blechschmidt: Wie beginnt das menschliche Leben? Vom Ei zum Embryo. Stein am Rhein, 1989, ISBN 3-7171-0653-8
Siehe auch
- Embryonalentwicklung
- Embryonenschutzgesetz
Weblinks
- Beratungszentrum für Embryonaltoxikologie
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