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Die Sarggeburt ist ein alter Begriff aus der Rechtsmedizinund bezeichnet das Phänomen, dass bei Leichendurch bakterielle Fäulnisund die entstehenden Faulgaseeine Dunsungmit erheblichem Druckaufbau einhergeht, welcher zum allmählichen Austreiben eines toten ungeborenen Kindesaus einer verstorbenen Schwangerenführt.
Die Geburteines lebenden Kindes von einer verstorbenen Frau wird hingegen gemeinhin nicht so genannt.
Siehe auch Totgeburt, Lebendgeburt, Säuglingssterblichkeit, Fehlgeburt, Frühgeburt, Übertragung (Geburt), Mangelgeburt, Risikogeburt
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