Startseite | Impressum
Lumrix Logo
 
 



Zurück
[ICD 10 Suche]
[Mehr über den ICD]

 

 

Lärmschutz

Inhaltsverzeichnis

  • 1 Definition
  • 2 Gesetzliche Regelungen
    • 2.1 Bundesrepublik Deutschland
    • 2.2 Europäische Union
  • 3 Methoden des Lärmschutzes
  • 4 Siehe auch
  • 5 Weblinks

Definition

Lärmschutz bedeutet insbesondere Schutz vor:

  • Fluglärm
  • Straßenlärm
  • Schienenlärm
  • Gewerbelärm
  • Sportlärm
  • Freizeitlärm

Lärmschutz ist ein wichtiger Bestandteil des Arbeits- und Umweltschutzes. Lärmschutz ist notwendig, da Lärmzu vielfältigen Gesundheitsgefahren führt, u. a.:

  • Schädigung des Ohrsund Gehörs
  • Schädigung des Immunsystems
  • Schädigung des Herz-Kreislauf-Systems
  • Stress

Gesetzliche Regelungen

Bundesrepublik Deutschland

Die gesetzlichen Regelungen zum Lärmschutz dienen dem Interessenausglich zwischen Lärmverursacher wie z.B Anlagenbetreibern oder auch der abendliche Grillfete und der betroffen Nachbarschaft. Für anlagenbezogen Lärm ist im wesentlichen das Bundesimmissionsschutzgesetz(BImSchG) und die nachgeordenten Verordnungnen einschlägig. Zu nennen sind:

16. BImSchV - Verkehrslärmschutzverordnung

18. BImSchV - Sportanlagenlärmschutzverordnung

24. BImSchV - Verkehrswege-Schallschutzmaßnahmenverodnung

32. BImSchV - Maschinen- und Gerätelärmschutzverordnung

Technische Anleitung zum Schutz gegen Lärm (TA Lärm).

Zur Bewertung von Freitzeitlärm wurde in verschieden Bundesländern die sogenannte "Freizeitlärmrichtlinie" eingeführt.

In der Regel enthalten diese Vorschriften keine Grenzwerte, sondern Richtwerte, von denen im Einzelfall abgewichen werden kann.

Europäische Union

Auf europäischer Ebene wurde 2002 die Umgebungslärmrichtline 2002/49 EG verabschiedet. Diese ist seit dem 24. Juni 2005 durch das Gesetz zur Umsetzung der EG-Richtlinie über die Bewertung und Bekämpfung von Umgebungslärm in nationales Recht umgesetzt (Änderung des BImSchG§§ 47 a-f BImSchG).

Bis 30.06.2007 sind strategische Lärmkarten aufzustellen für: Ballungsräumen > 250.000 Einwohner Hauptverkehrsstraßen > 6 Mio Fahrzeuge/Jahr Haupteisenbahnstrecken > 60.000 Züge / Jahr Großflughäfen

Bis 18.07.2008 sind Aktionspläne aufzustellen, um Lärmproblem zu regeln.

Methoden des Lärmschutzes

Technisch unterscheidet man:

  • aktiven Lärmschutz. Er umfasst Maßnahmen an der Schallquelle, also z. B. leisere Autos, Dämmung von Industrieanlagen, Flugverbote, Lärmschutzwändeund -wälle,
  • passiven Lärmschutz. Er umfasst Maßnahmen am Immissionsort, also z. B. lärmgedämmte Fenster.

Siehe auch

Lärmbekämpfung, Lärmbelastung

Weblinks

  • www.europa.eu.int- Europäische Lärmschutzrichtlinie
Von "http://de.wikipedia.org/L%C3%A4rmschutz"



Dieser Artikel basiert auf dem Artikel Lärmschutz aus der freien Enzyklopädie Wikipedia und steht unter der GNU-Lizenz für freie Dokumentation.
In der Wikipedia ist eine Liste der Autoren verfügbar.

 
  Inhalt steht unter der GNU-Lizenz für freie Dokumentation.