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Die Extinktion ( lat.ex(s)tinctio : das Auslöschen, Vernichten) bezeichnet ein Auslöschen eines bedingten Reflexes(nach Iwan Petrowitsch Pawlow).
Die Konditionierungals Aufbau und die Extinktion als Abbau zeitweiliger Verbindungen sind gegenläufige Prozesse. Hans Hörmannbeschreibt 1964(1) vier verschiedene Formen der Extinktion:
- 1. Extinktion durch reaktive und durch bedingte Hemmung
- 2. Extinktion durch Erwartungsänderung
- 3. Extinktion durch Ersatz der bedingten Reaktion
- 4. Extinktion durch fehlende Rückkopplung
Die Möglichkeit, das Erlöschen eines bedingten Reflexes gegenüber Einflüssen zu vermeiden, die zu seinem Verschwinden beitragen, wird als Extinktionsresistenz bezeichnet. Diese hängt von zahlreichen Bedingungen ab, z.B. führt intermittierende Bekräftigung zu höherer Extinktionsresistenz als kontinuierliche Bekräftigung.
Die Extinktion ist ein Spezialfall der Dekonditionierung. Handelt es sich um eine "klassische" bedingte Reaktion, so beruht die Extinktion darauf, dass die Ankündigungsfunktion des bedingten Reizes, z.B. der Glocke, für das nachfolgende Ereignis, z.B. das Angebot der Nahrung, dadurch verlernt wird, dass zwar die Glocke ertönt, aber mehrmals keine Nahrung folgt. Der gelernte Zusammenhang von Glockenton und der folgenden Speichelsekretion lockert sich und verfällt.
Handelt es sich um eine operante (d.h. instrumentale) bedingte Reaktion, so beruht die Extinktion darauf, dass die Erwartung einer Handlungskonsequenz verlernt wird. War die Konsequenz negativ, z.B. ein Strafreiz, unangenehm, schmerzhaft, enttäuschend, das Ausbleiben einer gewünschten Belohnung, und wurde durch sie die die damit verbundene Aktivität gehemmt, so kommt es zum Wiederaufleben entsprechender Impulse, zur Enthemmung.
Die Extinktion besteht genau genommen nur im Abbau bisherigen Lernbesitzes. Aber in der Regel kommt es zugleich zum Erlernen neuer Reiz-Reaktionszusammenhänge(siehe Gegenkonditionierung).
Von der Neurosentheoriewird die Extinktion zur Erklärung des Verschwindens von Symptomen ohne Therapie, von spontaner Remission, herangezogen. In der verhaltensmodifikatorischen Psychotherapie (siehe Verhaltenstherapie) werden in den individuellen Behandlungsplan solche Prozeduren aufgenommen, durch die die Störungen, deren Zusammenhänge der Konditionierung aufgeklärt werden konnten, abgeschwächt oder zum Verschwinden gebracht werden.
Der Begriff "Extinktion" wird hier nicht nur für das Nicht-Bekräftigen, sondern auch für dessen Folge (für das Nicht-mehr-Auftreten eines Verhaltens) verwendet, ja sogar für die Änderung der Impulsfunktion eines Verhaltensmusters. Das Verhaltensmuster selbst bleibt aber in dieser extingierten Form in der Regel gespeichert, so dass ein Wiederanknüpfen der gelösten Verbindung bei Wiederkehr entsprechender Bedingungen möglich ist, meist leichter als beim Erwerb der bedingten Reaktion. Dieser Sachverhalt bedingt Rezidive, d.h. es sind Rückfälle möglich.
Der auf Extinktion einer Störung abzielende Behandlungsplan, z.B. die systematische Desensibilisierungeiner Phobie, muß aber berücksichtigen, dass wenigstens während der Therapie keine den Extinktionsprozess durchkreuzende Bedingungen eintreten. So darf keine Vorstellung geweckt werden, deren subjektiver Schrecklichkeitsgrad größer ist, als schon durch Entspannung oder andere, den Zusammenhang von Objekt und Furchtreaktion auflösende Momente neutralisiert werden kann. Aus diesem Grunde erfolgt die Desensibilisierung nach einer vorher erarbeiteten Hierarchie.
Für den Einsatz konsequenter Nicht-Bekräftigung liegen gewöhnlich die größten Schwierigkeiten in der Umwelt des Patienten, z.B. bereitet es viel Mühen, alle Bezugspersonen eines Kindes, das durch Schreien oder andere unangepaßte Verhaltensweisen Aufmerksamkeit erringt, dahin zu bringen, sich konsequent an die Nichtbeachtung des Symptoms zu beteiligen.
Dieser Artikel basiert auf dem Artikel Extinktion (Psychologie) aus der freien Enzyklopädie Wikipedia und steht unter der GNU-Lizenz für freie Dokumentation. In der Wikipedia ist eine Liste der Autoren verfügbar.
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