|
Der Begriff Affekt wird in zwei Bedeutungen verwendet:
- Nach traditioneller Auffassung ist Affekt ein Zustand starker emotionaler Erregung, der das Verhalten leitet.
- Nach neuerer Auffassung ist Affekt ein Sammelbegriff für Konstrukte wie Emotion und Stimmung, die mit einem veränderten subjektiven Befinden und mit körperlichen Veränderungen einhergehen. Zu dieser Bedeutung gehört auch der in der Psychopathologie verwendete Begriff Affektivität, welcher Stimmung und Emotionen einer Person sowie die affektive Variabilität bezeichnet.
Inhaltsverzeichnis
- 1 Etymologie
- 2 Stoizismus
- 3 Traditionelle Definition
- 4 Moderne Definition
- 4.1 Psychopathologie
- 4.1.1 Psychopathologische Symptome
- 4.1.2 Psychische Störungen
- 5 Rechtswissenschaft
- 6 Siehe auch
|
Etymologie
Der Begriff des Affektes ist aus dem griechischen Páthos ????? (Leidenschaft) entstanden, aus welchem bei der Verschiebung ins Lateinische afficere (einwirken, behandeln) und schließlich affectus (Zustand, vor allem: Leidenschaft, Begierde) wurde.
Stoizismus
Nach stoischer Auffassungist Eudämonie(Glückseligkeit) nur dann zu erreichen, wenn kein Affekt die Seelenruhe stört.
Ein Affekt ist ein übersteuerter Trieb - stoisches Ideal ist die Apathie, die Freiheit von solchen Affekten.
Es wird zwischen 4 Grundarten von Affekten unterschieden:
-Lust
-Unlust
-Begierde
-Furcht.
Entscheidend für die Apathieist die Erkenntnis, dass alle äußeren Güter keinen Wert für die Glückseligkeithaben.
>>Der Affekt entsteht, wenn die Vernunft dem Trieb einen falschen [...] Zweck setzt und das Scheitern beklagt.<< (M. Hossenfelder)
Traditionelle Definition
Gemäss traditioneller Definition kennzeichnet sich eine Person, die sich im Affektzustand befindet, durch das affektbedingte Fehlen oder die Minderung der Urteilskraft, Einsichtund Kritikfähigkeit. Das Handeln wird dann hauptsächlich von den Emotionen statt vom Verstandder betroffenen Person bestimmt. Diese Definition findet noch in der RechtsprechungAnwendung.
In der Psychologieist der Affekt in der Affekttheorievon Wilhelm Wundterstmals nach Qualität, Stärke, Dauer und physiologischer Wirkung klassifiziert worden. Nach der Affekttheorie waren sthenische Affekte durch die Anspannung des Körpers geprägt, asthenische Affekte durch Erschlaffung. Als sthenische Affekte werden Zustände wie Wut, Zorn, Eifer gezählt, während die asthenischen Effekte Angst, Furcht oder Schrecken sind.
Moderne Definition
Nach der modernen Definition ist Affekt ein Sammelbegriff für Phänomene, die mit einem veränderten subjektiven Befinden einhergehen. Zu den affektiven Phänomenen gehören vor allem Emotion, Stimmungund Motivation. Affekt wird oft im Gegensatz zu Kognitionverwendet.
Psychopathologie
Psychopathologische Symptome
Werden die mimischen, gestischen und paraverbalen Ausdrucksmerkmale nur schwach deutlich, so wird von einem "verminderten Affekt" gesprochen. Besteht zwischen den Ausdrucksmerkmalen und den dahinterliegendem Gefühlszustand ein Widerspruch, so ist dies ein "inadäquater Affekt". Bei größeren und raschen Wechseln zwischen den Ausdrucksmerkmalen wird von einer Affektlabilitätgesprochen.
Psychische Störungen
Störungen des Affekts werden in der Psychopathologie als Affektive Störungenbezeichnet.
Rechtswissenschaft
Affekte (nach traditioneller Definition) nehmen Einfluss auf den Rechtsverkehr, wenn die handelnde Person dadurch in ihrer Geschäfts-, Delikts- oder Schuldfähigkeit eingeschränkt werden. Grundsätzlich schließen Affekte die Fähigkeit zur Teilnahme im Rechtsverkehr nicht aus.
Strafrechtlichist der Affekt auf mehreren Ebenen der Deliktsprüfung relevant:
- - Bereits auf der Ebene der Schuldfähigkeit (die Fähigkeit, Recht und Unrecht einzusehen und seine Handlungen danach zu steuern)kann die Schuldausgeschlossen werden, jedoch erst dann, wenn der Affekt die Qualität einer tiefgreifenden Bewusstseinsstörung erreicht. In diesem Fall ist der Affekt nicht der Rechtsgrund für den Schuldausschluss selbst, sondern lediglich seine Ursache. Man schließt also die Schuld wegen der Bewusstseinsstörung und nicht wegen des Affekts aus. Vgl. § 20 StGB.
- - Auf der Ebene der Schuldausschließung sind Mankos bei Notwehrhandlungen zu berücksichtigen: Werden die Grenzen der Notwehrlediglich im Maß überschritten (sog. intensiver Notwehrexzess), also etwa 4 Abwehrschläge statt der ausreichenden 3, so ist ein Schuldausschließungsgrund begründet, wenn der Exzess durch asthenischen Affekt namentlich Verwirrung, Furcht oder Schrecken verursacht wurde (§ 33 StGB). Die Exzesshandlung selbst ist aber rechtswidrigund ihrerseits legal abwehrbar. Auch begünstigt ein solcher Schuldausschließungsgrund nur den Affektierten und nicht weitere Tatbeteiligte. Diese haften voll.
- - Werden die Grenzen der Notwehr hingegen qualitativ überschritten, also eine zur Verteidigung ihrer Art nach nicht erforderliche Abwehr vorgenommen, liegt ein so genannter extensiver Notwehrexzess vor, der zur vollen Bestrafung führt, da in einem solchen Fall bereits die Voraussetzungen einer Notwehr im Sinne von § 32 StGB nicht gegeben sind. Beispiel: Flüchtenden Beleidiger schlagen.
- - Auf der Ebene von Strafzumessungsregeln werden vereinzelt sthenische Affekte wie Zorn (siehe oben Philosophisch-Anthropologische Einordnung) berücksichtigt. Beispielsweise wird bei Totschlagdurch eine Strafrahmenverschiebung eine Milderung gewährt (§ 213 StGB).
| Bild:Icon-Rechtshinweis-blau2-Asio.png
| Bitte beachten Sie auch den Hinweis zu Rechtsthemen!
|
Siehe auch
- Affektenlehreder Musiken:Affect
fi:Affekti
nl:Affect
pl:Afekt
Seitenkategorien: Affekt| Psychopathologie| Allgemeine Strafrechtslehre
Dieser Artikel basiert auf dem Artikel Affekt aus der freien Enzyklopädie Wikipedia und steht unter der GNU-Lizenz für freie Dokumentation. In der Wikipedia ist eine Liste der Autoren verfügbar.
|