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Das intermediäre Leben ist in der Thanatologie(Teilgebiet der Rechtsmedizinoder Pathologie) die Phase vom Individualtod(heute in Deutschland definiert als Hirntod) bis zum Absterbender letzten Körperzelle (dem absoluten Tod), in welcher gegebenenfalls noch Organe oder Gewebe im Rahmen der Organspendeentnommen werden können.
Da das Sterbenein Prozess ist und der Individualtod mit dem Erlöschen (lediglich) der Hirnfunktionenangesetzt wird, gibt es bei frisch Verstorbenennoch so genanntes supravitalesGewebe, das aufgrund größerer Toleranz des Sauerstoffmangels (verglichen mit Nervengewebe) weiter überlebt, selbst wenn der Blutkreislaufzum Erliegen gekommen ist. Je nach Umgebungstemperatur und anderen Faktoren (Fieberoder Unterkühlungzum Todeszeitpunkt, Strahlung) kann diese intermediäre Phase unterschiedlich lange dauern, jedoch ist sie sicherlich mit dem Auftreten von flächiger Fäulniszu Ende.
Besonders langlebig in diesem Sinne sind Knorpelund Hornhäute der Augen, da diese Gewebe schon physiologischerweise nur indirekt über Diffusion, also nicht direkt über den Blutkreislauf, mit Sauerstoff und Nährstoffen versorgt werden. Hornhäute bleiben bis 72 Stunden postmortal transplantierbar.
So sind Gewebe des intermediärenLebens auch noch zu so genannten supravitalenReaktionen fähig, wie z.B. eine Pupillenreaktiondurch Medikamente (bis 15 Stunden post mortem), die Funktionsfähigkeit von Spermien(von bis zu einem Tag post mortem) oder noch mittels mechanischem oder elektrischem Schlag auslösbare Kontraktionen des Muskelgewebes (bis 20 Stunden nach dem Individualtod).
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