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Lungenschwimmprobe

Die Lungenschwimmprobe, auch Schreyer-Schwimmprobe, ist ein rechtsmedizinischesVerfahren zu Überprüfung von Totgeburten, dabei wird der Schwimmfähigkeit der Lungevon Neugeborenenüberprüft, um dadurch festzustellen, ob die Lunge jemals geatmet hat oder nicht. Das Verfahren ist sehr unsicher wird heute nicht mehr verwendet.

Die aus dem ThoraxobduzierteLunge wird in Wasser gelegt und beobachtet ob diese sinkt oder schwimmt. Schwimmt die Lunge so enthält sie bereits Luft in den Lungenbläschenund hat geatmet. Die nicht belüftetet Lunge von tot geborenen Kleinkindern aber sinkt ab.

Geschichte

Entwickelt wurde die Lungenschwimmprobe im 17. Jahrhundertvon Johannes Schreyer, einem deutschen Physikus.




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