|
Als die Totenstarre (medizinisch-lateinischder Rigor mortis, die Leichenstarre) wird die nach dem Tod(post mortem) eintretende Erstarrung der Muskulaturbezeichnet. Sie ist eines der sicheren Todeszeichen.
Ursache ist der durch Stillstand des Stoffwechselsbedingte Mangel an Adenosintriphosphat(ATP), einer energiereichen chemischen Verbindung. ATP liefert die Energie für die Muskelkontraktion. Fehlt ATP, so verharren die MuskelproteineAktinund Myosinin einer festen Bindung zueinander, der Muskel wird starr.
Die Totenstarre beginnt bei Zimmertemperaturnach etwa 1 bis 2 Stunden an den Augenlidern, Kaumuskeln (2 bis 4 Stunden) und kleinen Gelenken, danach setzt sie ein an Hals, Nacken und weiter körperabwärts und ist nach 14 bis 18 Stunden voll ausgeprägt (bei Hitze schneller, bei Kälte langsamer). Diese Reihenfolge, beschrieben durch die Nysten-Regel, findet sich jedoch nur in etwa 50 % der Fälle.
Entscheidender ist, dass die einzelnen Fasern eines Muskels erst nach und nach erstarren. Wird die Starre eines Muskels gebrochen, bevor diese vollständig ausgebildet ist (also innerhalb der ersten 14 bis 18 Stunden), setzt nach einiger Zeit an diesem Muskel eine neue Starre ein, bedingt durch die Fasern, die zuvor nicht erstarrt waren. Wärme und höhere Belastung der Muskeln kurz vor Eintreten des Todes beschleunigen das Einsetzen der Totenstarre. Durch Zersetzungsvorgänge beginnt sich die Starre 48 Stunden post mortem wieder zu lösen.
Durch diese Möglichkeit der zeitlichen Zuordnung ist die Totenstarre in der Rechtsmedizinfür eine erste Eingrenzung des Todeszeitpunkts von Bedeutung. Hierbei macht man sich u. a. den oben beschriebenen Sachverhalt zunutze, dass es nur innerhalb einer bestimmten Zeitspanne post mortem möglich ist, nach gewaltsamem Brechen der Starre deren Wiedereinsetzen festzustellen.
Dieser Artikel basiert auf dem Artikel Totenstarre aus der freien Enzyklopädie Wikipedia und steht unter der GNU-Lizenz für freie Dokumentation. In der Wikipedia ist eine Liste der Autoren verfügbar.
|