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Eine Wachsleiche bezeichnet eine Leiche, die nicht oder nicht vollständig verwest ist.
Im Unterschied zur Mumieist der Verwesungsprozeß nicht durch Wasserentzug zum Stillstand gekommen, sondern durch Umbildung der Körperfette zu einer wachsähnlichen Schutzschicht, welche weitere Verwesung verhindert.
Bei einer in Deutschland üblichen Erdbestattungwird der verschlossene Sargaus Holz in das Grabin eine Tiefe von ca. 2 Metern verbracht. Danach wird das Grab mit Erde verfüllt.
In der Regel soll aufgrund der Luft- und Wasserdurchlässigkeit des Bodens das Holz verfaulen und der darin vorhandene Körper verwesen, so daß nach spätestens 8 Jahren der Körper komplett zersetzt ist.
Unter bestimmten Bedingungen (ungenügende Luftdurchlässigkeit des Bodens, zu hoher Wasseranteil) kann es jedoch dazu kommen, daß der Verwesungsprozeß nicht im gewünschten Maße verläuft. Vielmehr bilden sich die Hautfette des Verstorbenen zu Leichenlipiden um und lagern sich im Gewebe ein. Diese weiße, krümelige Substanz findet sich dann auf der Haut und verhindert die weitere Verwesung, da sie den Körper als eine Schutzschicht umgibt. Es sind schon Leichen exhumiert worden, die 45 Jahre tot waren und kaum Verfallserscheinungen zeigten.
Der Verwesung hinderlich sind weiterhin Substanzen wie Antibiotika, Umweltgifte (Blei) und sonstige zellschädigende Stoffe, die sich in heutigen Leichen aufgrund der zu Lebzeiten üblichen Lebensumstände und -gebaren häufiger finden, als früher. Die Qualität der Särge (besseres Holz) trägt das ihrige durch schlechtere Zersetzung dazu bei.
Weblinks
3sat: Umweltverschmutzung durch Wachsleichen
WDR: Auf die Erde kommt es an!
www.postmortal.de: Von der ?Totenwürde? unter Wasser und den Gebeinen im Baggergreifer
Die Zeit: Müde Böden, zähe Leichen
Seitenkategorien: Bestattung| Rechtsmedizin
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