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Ist der Partner zeugungsunfähig, besteht die Möglichkeit einer Samenspendeeines meist anonymen Mannes. Als Vermittler tritt eine Samenbankauf. Das Verfahren ist einfach: Wie bei der homologen Insemination wird der Fremdsamen mithilfe einer Kanüle in die Gebärmuttereingebracht. Allerdings stößt die heterologe Insemination auf juristische Unsicherheit, die sie problematisch gestalten: Obwohl das mit Fremdsamen gezeugte Kind als legitimes Kind des behandelten Ehepaares gilt, kann es seine Ehelichkeit bis zum 18. Lebensjahr anfechten, da jeder Mensch das Recht hat, seinen biologischen Vater zu kennen. Damit kann die Anonymitätdes Samenspenders nicht mehr gewahrt werden.
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