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Soziotherapie

Soziotherapie ist in der Bundesrepublik Deutschland eine seit 1. Januar 2000 bestehende ambulante Leistung der gesetzlichen Krankenversicherung ( § 37a SGB V ) und soll Menschen mit einer spezifischen schweren psychischen Erkrankung unterstützen bzw. motivieren, selbständig ärztliche bzw. ärztlich verordnete Leistungen in Anspruch zunehmen. Soziotherapie ist auf Grund einer individuellen medizinischen Notwendigkeit, die aus Diagnose, Schweregrad und Dauer der Erkrankung sowie den krankheitstypischen Fähigkeitsstörungen besteht, verordnungsfähig. Voraussetzung ist eine positive Prognose bzw. Therapiefähigkeit und die Erfordernis, dadurch Klinikaufenthalte zu vermeiden, zu verkürzen oder zu ersetzen falls diese nicht durchführbar sind. Durchgeführt wird diese Leistung von Sozialarbeitern / Sozialpädagogen oder Fachkrankenschwestern für Psychiatrie / Fachpflegern für Psychiatrie. Die Leistungserbringer müssen spezielle Anforderungen erfüllen um Soziotherapie gem. § 37a SGB V durchführen zu dürfen.

Ausführliche Informationen, auch eine umfassendere Beschreibung sowie die gesetzlichen Grundlagen und weitere Texte sind auf der Seite www.soziotherapie.de [1]zu finden.

Im Unterschied dazu ist in der Vergangenheit Soziotherapie als eine Methode von Sozialarbeitin der Sozialpsychiatriesynonym mit Sozialtherapieoder Betreutem Wohnen für psychisch Kranke verwandt worden. Damit wird deutlich, dass zur Zeit ein Begriff für zwei Leistungen verwendet wird, die unterschiedlich definiert sind.

Soziotherapie gem. § 37a SGB V ist explizit eine Leistung der gesetzlichen Krankenversicherung und ist als solche ausschließlich den Zielen der gesetzlichen Krankenversicherung untergeordnet. Soziotherapie im Sinne von Sozialtherapiezielt vielmehr auf die ganzheitliche Unterstützung eines Menschen mit seelischen Problemen in seinem aktuellen Lebenskontext ab.

Gleichartig ist für beide Leistungen der Methodenkanon, wenngleich die Ziele und somit sowohl die Finanzierung als auch der Zugang zu der jeweiligen Leistung ein anderer ist. Eine abschließende Abgrenzung der beiden Arbeitsbereiche zueinander hat bis jetzt noch nicht stattgefunden. Dies ist insofern erschwert, als ein gemeinsamer Methodenkanon vorhanden ist und Soziotherapie gem. § 37a SGB V nur einen Teil des Methodenkanons mit expliziten Zielen anwenden darf. Es sollte daher bei der Verwendung der Begriffe und Arbeitsbereiche immer die jeweilige gesetzliche Grundlage mitgenannt werden.

Von "http://de.wikipedia.org/Soziotherapie"



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