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Als Keulung bezeichnet man das vorsorgliche Töten von Tierenum die Weiterverbreitung von Tierseuchenzu verhindern.
Bei einer Keulung wird der komplette Tierbestand in einer festgelegten Zone (Bestandskeulung) oder eines bestimmten Hofes (Kohortenkeulung) getötet. Keulungen können nach dem Tierseuchengesetzangeordnet werden. Anschliessend an die Keulung findet eine Tierkörperbeseitigung, d.h. Verbrennung, statt.
Massenhaftes Keulen von Nutztieren in Zusammenhang mit Tierseuchen wie BSEund Maul- und Klauenseuchetrat in Deutschland seit den 1990erauf, aber auch in anderen europäischen Ländern wie Englandsorgte 2001/2002 die Tötung von 6 Millionen Nutztieren im Zusammenhang mit der Maul- und Klauenseuche (darunter 4,9 Mio. Schafe) für Aufsehen. Der wirtschaftliche Schaden belief sich auf umgerechnet weit über 4 Milliarden Euro.
Weblinks
- http://bundesrecht.juris.de/bundesrecht/viehseuchg/inhalt.html
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