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Unter Kupieren (französisch: couper = abschneiden) versteht man im Allgemeinen etwas abzuschneiden, kürzen oder zu stutzen. Im Speziellen versteht man darunter meist das operative Entfernen von einigen Schwanzwirbelnbei Pferden, Hunden(dort sowohl die Rute als auch die Ohren) oder auch Schafenund Schweinen, was lange Zeit Modewar.
Das Kupieren ist auch ein Fachbegriff aus der Versicherungsmathematik. Dort werden zufällig verteilte Großschäden kupiert, um Statistiken zu glätten bzw. deren Aussagekraft zu erhöhen.
Fahrpferden (siehe auch Fahrsport) wurden früher regelmäßig die Schweifrüben kupiert, da sich damit die Gefahr verringerte, dass die Leinen eingeklemmt wurden. Das Kupieren von Hundeschwänzen wurde eingeführt, um bei kurzhaarigen Rassendas Verletzungsrisiko durch Anschlagen des von Fell nur ungenügend gepolsterten Schwanzes zu vermeiden. Jagdlichgeführten Hunden sollte bei der Arbeit im dichten Holz eine höhere Beweglichkeit ermöglicht werden. Nachdem diese Gründe mit der Zeit ihre Bedeutung verloren, diente die Schwanzamputationnur mehr modischen Zwecken.
Kupieren ist in Deutschland, der Schweiz, Tschechien, Frankreich, Skandinavien und in Österreich heute aufgrund des Tierschutzesverboten. (siehe Tierschutzgesetz) Ein geringer Anteil von Hundehaltern lässt die Operationdennoch illegal, zumeist im Ausland, durchführen.
Das Kupieren der Rute bei Hunden wird in einem Alter von 1-3 Tagen ohne jegliche Narkose durchgeführt. Eine Narkose zu diesem Zeitpunkt ist nicht notwendig, da es sich bei Hunden um Nesthocker handelt und ihr Nervensystem zu diesem Zeitpunk noch nicht ausgereift ist. Schmerzen spüren sie zu diesem Zeitpunkt in der Regel nicht. Dabei wird die Haut zirkulär mit einem Skalpell eingeschnitten und zurückgezogen und der Schwanz wird zwischen den Wirbeln gekappt. Ein vernähen ist in der Regel nicht notwendig, da sich die Wunde innerhalb kürzester Zeit verschliesst. Ein weitaus schmerzhafteres Unterfangen ist das Kupieren des Schwanzes bei älteren Hunden. Dies ist mit einer Amputation gleichzusetzen, das Operationsverfahren ist weitaus schwieriger. Es bedarf einer adequaten Schmerz und Antibiotikatherapie.
Das Kupieren der Ohren wird in der Regel im alter von 7-14 Wochen durchgeführt. Dies erfolgt in Vollnarkose. Dabei wird das Ohr in einer sog. Kluppe, einer Metallklemme eingeklemmt. Diese gibt die spätere Form des Ohres. Vor dem Einklemmen in der Kluppe müssen die Ohren genaustens abgemessen werden, damit gleichgrosse Ohren geschnitten werden. Damit das Ohr später stehen soll, muss min. 2/5 der Gesamten Ohrlänge abgeschnitten werden. Nachdem das Ohr geschnitten wurde werden die Ränder vernäht, damit sich ein Wundrand bildet. Die Ohren werden dann unter Spannung über den Kopf des Hundes mit Leukoplast befestigt, damit sich die Wundränder nicht zusammenziehen können und somit die neue Form der Ohren zerstört wird. Nach dem Eingriff sollte aufgrund der Infektionsgefahr eine adäquate Antibiotika Therapie durchgeführt werden und postoperativ eine angemessene Schmerztherapie. Nach einer Wochen werden dann die Ohren für mehrere Wochen bis Monate in einem Gestell welches auf dem Kopf plaziert wird eingespannt oder mittels Tampons hochgeklebt. Dies ist notwendig, da der Knorpel des Ohres nicht hart genug ist um das Ohr in aufrechter Position zu halten. Dieser Vorgang ist sehr langwierig, für den Hund zwar nicht mit Schmerzen verbunden aber sehr lästig. Es ist aber notwendig damit das Ohr in der aufrechten Position verknorpelt und hart wird.
Aufgrund von falsch angelegten Kluppen, zu lang oder zu schmal geschnittenen Ohren oder nicht sachgerecht durchgeführten Hochbinden gibt es oft Schwierigkeiten. Es kann passieren dass entweder nur ein Ohr steht oder beide Ohren nicht zum Stehen kommen. In solchen Fällen sind erneute Korrekturoperationen notwendig, wie z.B. das Einsetzen von Silikonstäbchen in das Ohr zur Stabilisierung des Ohres, Muskelraffungen am Kopf oder Hautentfernungen. Dies ist mit weiteren Schmerzen und Unannehmlichkeiten verbunden.
Der Schweizer Entlebucher Sennenhundbesitzt bereits von der Natur nur eine relativ kurze Rute, einige Exemplare werden gar mit einem ausgesprochenen Stummelschwanz geboren, kupiert werden sie heute in der Regel nicht mehr. Neue Generationen dieser Hunde haben in der Regel längere Schwänze, da zur Zucht heute vorzugsweise Eltern mit solchen Anlagen verwendet werden. Als echte Hof- und Bauernhunde werden jedoch in Entlebuchauch heute noch zahlreiche Mutzeaußerhalb von Zuchtprogrammengeboren.
Kupierverbot (Tierquälerei)
In Deutschland (wie auch in einigen anderen europäischen Ländern) ist es seit 1987 verboten, Ohren und seit 1998 Ruten von Hunden ohne medizinische Notwendigkeit zu kupieren. Als einzige Ausnahme gilt das Kupieren von Ruten bei jagdlich geführten Gebrauchshunden. Dies gilt auch dann, wenn der Eingriff an den Ohren nicht in Deutschland, sondern im Ausland vorgenommen wurde, wo dies noch erlaubt ist.
Urteil gegen das Kupieren der Ohren
- Das Kupieren der Ohren eines Dobermann fügt dem Tier langanhaltende Schmerzen zu, die nicht auf einem vernünftigen Grund beruhen. Die Maßnahme ist deshalb tierschutzwidrig und strafbar. Dies gilt auch dann, wenn der Eingriff an den Ohren nicht in Deutschland, sondern im Ausland vorgenommen wurde, wo dies noch erlaubt ist. Denn wer seinen Hund nur deshalb kurzfristig ins Ausland bringt, um dort die Ohren kupieren zu lassen, macht sich strafbar, weil der Hund die Schmerzen nicht nur unmittelbar beim Eingriff hat. Diese Schmerzen dauern vielmehr noch mehrere Wochen während der Nachbehandlung (2-4 Wochen) an. Ein vernünftiger Grund für das Kupieren der Ohren liegt im Sinne des Tierschutzgesetzes nicht vor. (AG Neunkirchen, Az. 19.536/93)
Ausstellungsverbot
Seit 2002 gilt beim VDHein Ausstellungsverbot für Hunde aus dem In- und Ausland, deren Ohren nach dem 1. Januar 1987 oder deren Rute nach dem 1. Juni 1998 amputiert wurden.en:Docking
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