OPS 2007 - LuMriX.net 1100 - 1203 - Drucken
Hinweis: Das neurologische Monitoring ist gesondert zu kodieren (8-92)
1-202
Diagnostik zur Feststellung des Hirntodes
Hinw.: Dieser Kode ist nur zu verwenden bei Diagnostik nach der jeweils gültigen Fortschreibung der Richtlinie der Bundesärztekammer zur Feststellung des Hirntodes (siehe im Zusammenhang mit einer Organspende auch ° 5 und ° 16 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 Transplantationsgesetz)
Hinw.: Die durchgeführten Einzelmaßnahmen sind nicht gesondert zu kodieren
1-202.0
Diagnostik zur Feststellung des Hirntodes: Bei einem potenziellen Organspender
Hinw.: Als Datum der Leistungserbringung ist das Datum anzugeben, an welchem mit der Hirntoddiagnostik begonnen wurde
Hinw.: Nicht angegeben werden dürfen diese Kodes, wenn der Patient zu Lebzeiten einer möglichen Organspende widersprochen hat oder medizinische Kontraindikationen für eine Organspende vorliegen
1-202.00
Diagnostik zur Feststellung des Hirntodes: Bei einem potenziellen Organspender: Ohne Feststellung des Hirntodes
1-202.01
Diagnostik zur Feststellung des Hirntodes: Bei einem potenziellen Organspender: Mit Feststellung des Hirntodes
1-202.1
Diagnostik zur Feststellung des Hirntodes: Bei sonstigen Patienten